69-jährige Rentnerin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
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Lüdenscheid. . Der tödliche Verkehrsunfall Anfang Mai 2011 auf der Talstraße in Lüdenscheid sorgte für großes Aufsehen. Ein 21-jähriger Fußgänger wurde vermutlich überfahren und getötet. Nach wochenlanger Fahndung ermittelte die Polizei eine 69-jährige Frau als mutmaßliche Verursacherin des Unfalls. Am Donnerstag, 23. Februar, beginnt vor dem Amtsgericht in Lüdenscheid der Prozess gegen die Angeklagte.
Fahrlässige Tötung und Unfallflucht wirft die Staatsanwaltschaft der 69-jährigen Rentnerin vor, die mit ihrer Familie bis vor kurzem in Lüdenscheid lebte. Zentrale Fragen: Hat die Frau den jungen Mann in der Nacht zum 7. Mai mit ihrem Citroën Xantia überfahren? Oder lag der Körper bereits leblos auf der Fahrbahn? Nicht unerheblich auch: Kann es sein, dass die 69-Jährige die Kollision ihres Wagens mit dem Körper des Unfallopfers gar nicht bemerkt hat – und deshalb einfach weitergefahren ist?
Die Staatsanwaltschaft möchte dazu ebenso die Ermittler der Kripo in den Zeugenstand rufen wie eine Reihe von Personen, die den 21-Jährigen kurz vor dem Unfall noch auf der Straße gesehen haben. In der
Beweisaufnahme soll darüber hinaus geklärt werden, inwieweit das Opfer zuvor „Ausfall-Erscheinungen“ hatte – im Klartext: Ob er womöglich betrunken war oder unter Drogen stand. Mehrere Sachverständige sollen darlegen, wie der 21-Jährige zu Tode kam – darunter der Mediziner, der die Leiche obduziert hat.
Mühevolle Kleinarbeit bei der Spurensuche
Die Verteidigerin der 69-Jährigen ist der Auffassung, dass der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht aufrecht erhalten werden kann. Vor allem dann nicht, wenn sich mit Blick auf die äußeren Umstände am Ende zeige, dass der nächtliche Unfall auf der Talstraße unvermeidbar war – und die Autofahrerin gar nicht rechtzeitig hätte anhalten können. In ähnlichen Fällen habe es in der Vergangenheit durchaus Freisprüche gegeben.
Polizei klärt Unfalltod
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Ein Antrag der Verteidigung, das Hauptverfahren erst gar nicht zu eröffnen, wurde vom Gericht abgelehnt. Bekanntlich hatte die Lüdenscheider Polizei unmittelbar nach dem Unfall intensiv nach dem flüchtigen Verursacher gefahndet – unter anderem durch mühevolle Kleinarbeit bei der Spurensuche vor Ort und eine Reihe von Verkehrskontrollen im unmittelbaren Umfeld.
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