Berlin. . Überraschende Wende im Streit um eine Helmpflicht für Radfahrer: Auf leistungsstarken Elektrofahrrädern - sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes - besteht nach Angaben der Bundesregierung bereits jetzt eine Schutzhelmpflicht. Ein üblicher Fahrradhelm genügt laut einer Klarstellung hat das Verkehrsministerium nicht.

Wer mit einem leistungsstarken Elektro-Fahrrad (S-Pedelec oder E-Bike) unterwegs ist, muss nach Angaben der Bundesregierung doch einen Schutzhelm tragen – nicht mal ein üblicher Fahrradhelm genügt.

Bikes auf der Motorshow

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    Die unerwartete Klarstellung hat das Verkehrsministerium in einem noch nicht veröffentlichten Schreiben an den Bundestag getroffen, das der WAZ vorliegt. Sie ist mitten im Boom der Elektrofahrräder, von denen in Deutschland schon knapp eine Million unterwegs sind, ein Tabubruch: Bislang gingen Experten davon aus, dass bei Rädern auch mit stärkerem Elektroantrieb keine Helmpflicht besteht. Doch in der Antwort auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten heißt es nun zu diesem Thema: „Sogenannte schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreichen, sind bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder.“ Die Benutzung erfolge mit allen rechtlichen Konsequenzen „wie z.B. der Schutzhelmtragepflicht“. Und: „Für solche Kraftfahrzeuge sind Fahrradhelme nicht geeignet.“

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    Von der Festlegung sind aber nur die schnellen S-Pedelecs und E-Bikes betroffen, für die auch Versicherungspflicht besteht. Für die weiter verbreiteten Fahrräder mit Hilfsantrieb von maximal 250 Watt, der sich bei 25 Km/h abschaltet, plant die Regierung sogar eine Klarstellung im Straßenverkehrsrecht: Sie sollen ausdrücklich als Fahrräder eingestuft werden.

    ADFC fordert klare Regelungen

    Die Helmpflicht für die schnellen Flitzer überrascht auch Fachleute: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte erst im Januar gefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärte nach einer Prüfung, es gebe keine grundsätzlichen Einwände. „Das ist eine Grauzone.“ Die Bundesregierung müsse nun aber die Bürger besser aufklären, sagte ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski. „Wir brauchen klare Re­geln, für welche Fahrräder was gilt, sonst werden die Verbraucher völlig verunsichert.“

    Noch gebe es für E-Räder auch keine geeigneten Schutzhelme, die Industrie müsse sie erst entwickeln. Mit einem schwereren Mofa- oder Motorradhelm könne man nicht Fahrrad fahren – die klassischen Fahrradhelme schützten aber nur bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 Km/h.