Es gibt verschiedene Räder mit Elektromotor. Den Markt dominieren das E-Rad und das E-Rad mit Anfahrhilfe, beide Pedelec genannt.
Das E-Rad gilt rein rechtlich als Fahrrad. Die unterstützende Motorleistung wird nur freigegeben, wenn zugleich in die Pedale getreten wird. Bei Tempo 25 schaltet der E-Motor ab. Das E-Rad unterliegt nicht der Versicherungspflicht, braucht also kein entsprechendes Kennzeichen. Führerschein und Mindestalter sind nicht vorgeschrieben. Auch das E-Rad mit Anfahr, das sich dank Anfahrhilfe bis zu 6 km/h allein mit Motorkraft bewegen lässt, benötigt kein Versicherungskennzeichen. Es darf jedoch erst mit 15 Jahren und mit Mofaführerschein gefahren werden, so fern der Fahrer erst nach dem 1. April 1965 geboren wurden. Natürlich reicht jeder „Schein“, der den Mofaführerschein einschließt.
Selten zu sehen sind Elektroräder, die mit Unterstützung schneller als 25 km/h oder auch allein mit Motor fahren können. Denn sie unterliegen weiteren Führerschein- und Versicherungspflichten.