Düsseldorf. . Diese Ansprüche hat ein geschiedener Ehepartner auf den Schadensfreiheitsrabatt einer Kfz-Kaskoversicherung.

Bei einer Trennung kann ein Ehepartner unter Umständen verlangen, dass der andere den Schadenfreiheitsrabatt einer Kfz-Kaskoversicherung auf ihn überträgt. Wie Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf erklärten, kann sich aus der gegenseitigen Verantwortung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft die Pflicht zur Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts ergeben, der sich nur formal im Vermögen eines Ehegatten befindet.

Allerdings setze dies voraus, dass der Ehegatte das über den Partner versicherte Fahrzeug allein genutzt und somit den Schadenfreiheitsrabatt allein erworben habe. (dapd)