München. Eigentlich ist der 30. November der Stichtag zum Wechsel der Autoversicherung - was aber viele Autofahrer nicht wissen: Wenn ihre Versicherung im kommenden Jahr teurer wird, können sie auch später noch wechseln. Wie man dank Sonderkündigungsrecht Geld sparen kann.

Nur wenige Autofahrer wissen um ihre zweite Chance: Wird die Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel teurer, ist es auch im Dezember meist noch nicht zu spät für eine billigere Police. Haben betroffene Versicherungskunden den Wechsel zum Stichtag 30. November verpasst, steht ihnen nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zu, wie Jochen Oesterle vom Automobilclub ADAC erläutert. Es lohne sich, die Sparmöglichkeit von bestenfalls ein paar hundert Euro im Sauseschritt über Weihnachten auszuloten und noch schnell mitzunehmen.

Vor allem auf Altkunden warten 2012 zum Teil empfindliche Preissprünge um bis zu 30 Prozent. Doch längst nicht alle schafften es im November, sich um eine günstigere Police zu kümmern. Denn viele Versicherer verschickten die Hiobsbotschaft erst ganz knapp vor dem Wechselstichtag, wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten bemängelt. Manchmal sogar erst danach. Nach Erhalt des Schreibens haben die Versicherten noch einen Monat Zeit für eine außerordentliche Kündigung. Dieses Recht steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Police sich zum 1. Januar 2012 verteuert, ohne dass ein Schaden die Ursache dafür ist.

Vorsicht, unauffällige Preiserhöhung

Ein Beispiel: Hatte ein Kunde erst am 29. November die Preiserhöhung seines Versicherers im Briefkasten, bleibt ihm noch über die Weihnachtsfeiertage und darüber hinaus Zeit, sich eine billigere, leistungsstarke Alternative zu suchen. Vergleichsportale helfen dabei. Die Kündigung muss genau einen Monat später beim Versicherer eingehen.

Wer Post vom Versicherer bekommen hat, sich aber an keine Prämienanhebung erinnern kann, sollte sich ebenfalls kümmern und noch einmal genau nachschauen, rät Oesterle. Häufig falle die Preiserhöhung gar nicht ins Auge, weil der Jahresbeitrag gleich hoch bleibt. Die Verteuerung kann durch eine bessere Einstufung bei den Schadenfreiheits- oder Typ- und Regionalklassen überlagert sein. Der Kunde ist im Glauben, alles sei beim Alten geblieben, übersieht aber, dass sein Versicherer unterm Strich doch mehr Geld will.

Formalien beachten

Wer seine zweite Chance nutzen will, sollte den alten Vertrag immer erst dann lösen, wenn der neue schon unter Dach und Fach ist, rät Oesterle. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Interessenten akzeptieren. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer aber frei in der Entscheidung, wen sie als Kunden annehmen und wen nicht. Ist das "Ja" des neuen Anbieters da, kann die Sonderkündigung losgeschickt werden.

Bei den Formulierungen im Kündigungsschreiben lauerten zudem Fallstricke, sagt Bianca Boss. Wichtig ist, dass der Kunde im Text klarstellt, dass er den Vertrag wegen der Beitragserhöhung beenden will. Tut er das nicht, kann die Assekuranz den Ausstieg ablehnen. Die Kündigung sollte dann per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Auch ein Fax senden auf den allerletzten Drücker ist möglich, aber nur mit Sendenachweis, wie Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt.

Nicht alle Verträge laufen von Januar bis Dezember. Bei einigen Anbietern wie der Allianz ist das Versicherungsjahr neuerdings nicht mehr das Kalenderjahr. Es orientiert sich am persönlichen Abschlussdatum wie bei anderen Policen auch. Hat die Autoversicherung beispielsweise zum 1. Juli begonnen, kann sie nicht in der Wechselsaison im November/Dezember gekündigt werden, sondern erst zum 30. Juni des kommenden Jahres. Aber auch diese Kunden haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Flattert eine Prämienerhöhung ins Haus, dürfen sie innerhalb eines Monats aussteigen. Jederzeit kündigen können Autofahrer nur nach einem Schadensfall. Oder wenn sie ein neues Auto anmelden wollen.