Schermbeck. Ab dem 20. Oktober wird die Mittelstraße zur Einbahnstraße in südwestlicher Richtung. Was sich sonst noch alles ab Freitag im Ortskern ändert.

In dieser Woche soll es soweit sein: Im Schermbecker Ortskern startet der seit Wochen geplante zweite Verkehrsversuch. Ab Freitag, 20. Oktober, wird die Mittelstraße von der katholischen Kirche in Richtung Rathaus (also in Süd-West-Richtung) für den Kfz-Verkehr zur Einbahnstraße. Die Straßen Kapellenweg und Landwehr bleiben dabei wie bisher vollständig geöffnet. Die Marellenkämpe wird – wie schon beim ersten Verkehrsversuch – als Einbahnstraße in Richtung Schlenke geöffnet. Aufgrund der Aufbauarbeiten könne es am Freitag und Samstag (20. und 21. Oktober) zu Verkehrsbehinderungen in der Mittelstraße kommen, teilt die Gemeindeverwaltung mit.

Zweiter Versuch wurde mehrheitlich beschlossen

Mit dieser Verkehrsführung wird der in der jüngsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 5. September mehrheitlich beschlossene zweite Verkehrsversuch umgesetzt. Selbstverständlich werde auch dieses Experiment fortlaufend durch entsprechende Zählungen und Untersuchungen begleitet, so die Gemeinde weiter. Aus diesem Grund könne es vorkommen, dass Bürger an vereinzelten Tagen die Anbringung von Verkehrszählgeräten feststellen könnte.

Die Marellenkämpe wird – wie schon beim ersten Verkehrsversuch – zu einer Einbahnstraße.
Die Marellenkämpe wird – wie schon beim ersten Verkehrsversuch – zu einer Einbahnstraße. © FFS | Markus Weißenfels

In der Einbahnstraße muss die Fahrbahn beidseitig begrenzt werden: Auf einer Seite werde dies durch Leitplanken und auf der anderen Seite durch Fahrbahnmarkierungen geschehen, so die Verwaltung. Dabei handelt es sich um zeitlich begrenzte bauliche Veränderungen. Würde diese Verkehrsführung auf Dauer bleiben, müssten andere bauliche und gestalterische Maßnahmen gefunden werden.

Letztlich entscheidet wohl die Mehrheit der Bürger

Die beidseitige Fahrbahnbegrenzung diene vor allem dazu, den auf beiden Seiten befindlichen Gehweg eindeutig zu definieren.

Wie im bisherigen Zustand der Mittelstraße auch, könne und dürfe aufgrund der geringen Straßenbreite nicht am Fahrbahnrand geparkt werden. Ebenso sei das Parken auf Gehwegen ausgeschlossen. Die Dauer des zweiten Versuches ist bis Samstag, 2. Dezember, begrenzt. Nach dessen Ende wird es wohl einen Ratsbürgerentscheid geben, um eine endgültige Lösung der aktuell unbefriedigenden enden Situation zu finden.