Mülheim. Fünf Jahre haben Mülheimer gegen massive neue Wohnhäuser in ihrer Nachbarschaft gekämpft. Das Ergebnis ist da - stellt sie aber nicht zufrieden.

Mülheims Stadtrat hat gegen die massiven Proteste aus der Nachbarschaft neues Baurecht für die Top-Wohnlage rund um den Oesterwindweg in Menden beschlossen.

Lediglich die FDP und die MBI stellten sich auf die Seite der Anwohnerproteste, der Rest des Stadtrates folgte der Argumentation des Stadtplanungsamtes, mit dem erarbeiteten Bebauungsplan bis an die Grenzen dessen gegangen zu sein, wie man die Bebauung eines letzten freien Grundstücks am Kopf des Oesterwindweges in ihren Ausmaßen rechtssicher beschränken könne.

Neues Baurecht für Mülheims Oesterwindweg: Was beschlossene Sache ist

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Im Planungsausschuss Anfang Februar hatte Anwohnerin Bettina Hildwein noch einmal Wort ergriffen und ihren Unmut zum Ausdruck gebracht, dass am Ende des Protestes aus der Nachbarschaft nicht mehr Schranken eingebaut worden sind für die Pläne des Grundstückseigentümers, der am Ende der Sackgasse, im Übergang zum schützenswerten Siepental, Wohnraum schaffen will. 2019 hatte er mit Plänen für ein massives wie hoch aufragendes Mehrfamilienhaus und zwei weiteren Neubauten mit insgesamt 14 Wohnungen den Proteststurm ausgelöst. Solche Bauten gibt es im noblen Wohnviertal nahe der Ruhr nicht.

Stadtplanung und Politik schritten ein, um den Charakter des Wohnviertels zu schützen, auch die Belange der nahen Natur sollten eine künftige Bebauung einschränken. Herausgekommen ist ein Bebauungsplan, der - wie in der nächstgelegenen Nachbarschaft auch - vorschreibt, dass maximal 20 Prozent des rund 4000 Quadratmeter großen Areals bebaut werden dürfen mit Einzel- oder Doppelhäusern, die maximal zwei Wohneinheiten haben. Zusätzlich gibt es Höhenvorgaben, die ausschließen, dass neue Häuser weit über den Bestand hinausragen.

Mülheims CDU kritisiert den Bürgerprotest harsch: „Inquisitorisch!“

Planungsdezernent Blasch hält es im Gegensatz zur Bürgerinitiative für ausgeschlossen, dass an Ort und Stelle noch 14 Wohneinheiten zu schaffen wären, auch weil die knapp bemessenen Baufenster entsprechende Stellplatznachweise gar nicht hergäben. Blasch rechnet nur mit fünf bis acht Wohnungen, etwa mit einem Doppelhaus auf der linken Grundstücksseite und drei Häusern mit je einer oder zwei Wohneinheiten im größeren der zwei Baufenster. So restriktiv wie jetzt am Oesterwindweg sei Mülheims Baurecht an wenigen Stellen im Stadtgebiet.

Anwohnerin Hildwein warf Politik und Verwaltung im Planungsausschuss mit scharfer Zunge Wortbruch vor. Die Bürgerinitiative erwog zuletzt eine Klage gegen das neue Baurecht. Von Mülheims Planungspolitik erntete sie Widerspruch. Eckart Capitain (CDU) warf ihr vor, „inquisitorisch“ und „weit hergeholt“ mit Befürchtungen zu argumentieren, die es in Wirklichkeit nicht gebe: „Sieben Gebäude dort unterzubringen, ist nur ein theoretischer Ansatz.“ Politik und Verwaltung hätten sehr wohl etwas für die Quartiersbewohner herausgeholt. Was am Oesterwindweg nun neu gebaut werden könne, füge sich in die bestehende Wohnbebauung ein.

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