Neukirchen-Vluyn. Derzeit beraten die politischen Fraktionen in Neukirchen-Vluyn über den Haushalt 2022. Offenkundig ist die Lage dramatischer als bisher bekannt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Neukirchen-Vluyn müssen sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf Steuererhöhungen einstellen. Wie aus einer Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss hervorgeht, schlägt die Stadt vor, den Hebesatz der Grundsteuer B sukzessive bis 2025 um 150 Prozentpunkte von 550 auf 700 Prozent anzuheben.
Die aktuelle Satzung sieht eine Anhebung des besagten Hebesatzes von derzeit 520 Prozent jährlich um zehn Prozentpunkte bis auf 550 im Jahr 2024 vor. Die derzeitige jährliche Steigerung ist Teil des Haushaltssicherungskonzeptes, an dessen Ende 2024 eine schwarze Null stehen muss. Das Ziel hatte die Stadt bisher stets als erreichbar dargestellt; zwischendurch war sogar einmal davon die Rede, dass ein ausgeglichener Haushalt womöglich schon ein Jahr früher erreicht werden kann.
Der Haushaltsausgleich ist in Gefahr
Diese vorsichtige Hoffnung wurde nicht nur durch die Corona-Pandemie zunichte gemacht. Nunmehr scheint auch der regulär geplante Haushaltsausgleich stark gefährdet, wenn nicht gar unmöglich ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen. Offenkundig drückt eine weitere Umlage mit aufs Portemonnaie. „Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste kann aufgrund der bis 2025 einzuplanenden ÖPNV-Umlage für das Haushaltsjahr 2024 kein Haushaltsausgleich mehr dargestellt werden“, heißt es sehr deutlich in der entsprechenden Vorlage für die Politik. Zusätzliche Maßnahmen seien dringend erforderlich.
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Bereits bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 in der Sitzung des Stadtrates Anfang Oktober hatte die Erste Beigeordnete und Kämmerin Margit Ciesielski gemahnt und die Politik aufgefordert, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Schon zu dem Zeitpunkt war klar, dass ab dem Jahr 2022 jährlich rund 88.000 Euro an Erträgen fehlen werden. Ein strukturelles Problem.
Womöglich kommt es noch dicker. Die Vermarktung der Grundstücke am Neukirchener Ring verschiebt sich, öffentliche Einrichtungen arbeiten weniger rentabel als erhofft und Einsparungen beim Personal sind laut Angaben in der städtischen Ausschuss-Vorlage auch nicht drin. Gleichzeitig stehen in Neukirchen-Vluyn weitere Projekte an: die Sanierung der Gesamtschule, der Klimaschutz, der gewünschte Neubau des Freizeitbades.
Was bedeutet das für die zu erwartende Haushaltssituation der Stadt, wenn schon jetzt Steuererhöhungen als notwendige Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden? „Diese Maßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht berücksichtigt“, erklärt die Beigeordnete Margit Ciesielski auf NRZ-Anfrage. Die Folgen der Isolierung der coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen seien ebenfalls nicht dargestellt. Ab 2025 können die Summen abgeschrieben werden. „Ich sehe es als meine Aufgabe an, aufzuzeigen, wie eine Kompensation aussehen kann“, erklärte Ciesielski weiter zum Handlungsrahmen.
Der Rat Neukirchen-Vluyn muss im Dezember entscheiden
Mit der vorgeschlagenen Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B bis 2025 rechnet die Stadt mit einer Ertragssteigerung von rund 1,35 Millionen Euro. Die Anhebung der Grundsteuer B trifft Hauseigentümer wie Mieter gleichermaßen, da Eigentümer die Abgabe an Mieterinnen und Mieter weitergeben können. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Moers bei 740 und in Kamp-Lintfort bei 765.
Der Rat der Stadt muss in seiner Sitzung am 15. Dezember darüber entscheiden.