Der Kreis Wesel hat den Corona-Grenzwert überschritten – Moers liegt damit im Risikogebiet. Seit 2. November gelten bundesweit strengere Regeln.

  • Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel hat am 20. Oktober den zweiten Schwellenwert (50) überschritten.
  • Damit liegt seither auch die Stadt Moers im Corona-Risikogebiet.
  • Ab dem 2. November gelten bundesweit strengere Regeln.

Seit Mitte Oktober gilt der Kreis Wesel als Corona-Risikogebiet - und damit auch die Stadt Mors. Der 7-Tage-Wert hatte am Dienstag (20. Oktober) mit 52,4 die 50er-Marke überschritten. Das hatte zur Folge, dass seit Mittwoch (21. Oktober) zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus gelten. Die Stadt Moers hatte darüber hinaus die Regeln im Bezug auf die Maskenpflicht verschärft.

Zudem gelten bundesweit ab dem 2. November (zunächst bis 30. November) weitere Verschärfungen. „Einige Veränderungen für das alltägliche Leben bringt die kommende Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Moers am Freitag, 30. Oktober, in der sie die wichtigsten Regelungen ab 2. November erläutert. Die Corona-Regeln in Moers im Überblick.

Hier muss eine Maske getragen werden

Die Stadt Moers hatte die Maskenpflicht bereits Mitte Oktober ausgeweitet. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske gilt laut Mitteilung am 30. Oktober nun auch für Erwachsene auf Spielplätzen, weiter unter anderem für geschlossene Räume im öffentlichen Raum, den ÖPNV und an folgenden Straßen in der Fußgängerzone in der Moerser Innenstadt:

  • Altmarkt
  • Burgstraße
  • Fieselstraße
  • Friedrichstraße
  • Hanns-Dieter-Hüsch-Platz
  • Kirchstraße
  • Klosterstraße
  • Meerstraße
  • Neumarkt
  • Neustraße
  • Niederstraße
  • Auf der Oberwallstraße von der Dr.-Hermann-Bähr-Straße bis zur Haagstraße
  • Pfefferstraße
  • Schustergasse
  • Steinstraße

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Darüber hinaus gilt auf dem kompletten Königlichen Hof eine Maskenpflicht sowie auf der Homberger Straße bis zur Klever Straße. Aufgrund der Maskenpflicht gilt auch ein Rauchverbot in den entsprechenden Bereichen. Für Radfahrer bestehe hingegen eine Maskenpflicht, so die Stadt. Wer sein Rad aber schiebt, muss eine Maske aufsetzen. Der Verzehr von zuvor gekauftem Essen in Bereichen mit Maskenpflicht ist möglich, wenn zu dem Ort, an dem das Essen erworben wurde, mehr als 50 Meter Abstand bestehen.

Wie die Stadt in ihrer Mitteilung schreibt, gelte die Maskenpflicht zudem auf allen Wochenmärkten. Bei Beerdigungen und bei Zusammenkünften vor dem Ort der Trauung ist sie ebenfalls vorgeschrieben. Der Zutritt zum Rathaus sei unabhängig von der Coronaschutzverordnung weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich, schreibt die Stadt. In der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens zehn Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.

Diese Regeln gelten in der Gastronomie

Restaurants dürfen in ihren Räumen keine Gäste bewirten. Liefer- und Abholdienste sind aber möglich. Ein Verzehr der Speisen und Getränke ist im Umkreis von 50 Metern um den Betrieb untersagt.

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Das gilt für den Einzelhandel - Keine Ausstellungen und Trödelmärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet, aber die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen, heißt es auch noch mal von der Stadt. Messen, Ausstellungen und Trödelmärkte seien nicht möglich. Gesichtsbehandlungen, Kosmetikdienstleistungen und Nagelstudios, Maniküre, Massagen, Tätowierungen und Piercen seien untersagt. Tätig dürfen Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen bleiben, unter anderem Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher, Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen.

Musikschule und Theater zu - Bibliothek geöffnet

Die Moerser Musikschule stellt ihre Angebote bis zum 30. November ein. Schüler und Eltern werden in der nächsten Woche über das weitere Vorgehen schriftlich informiert. Livekonzerte dürfen dort und an anderen Orten ebenfalls nicht mehr stattfinden. Das Schlosstheater darf, wie berichtet, ebenfalls keine Inszenierungen vor Publikum zeigen. Das Grafschafter Museum und das Kino schließen. Geöffnet bleiben hingegen die Bibliothek und ihre Zweigstellen. Die Volkshochschule darf unter besonderen Hygienebedingungen bestimmte Kurse und Fortbildungen (Integration, Berufsbildung, Schulabschlüsse) in vollem Umfang geben. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit dürfen geöffnet bleiben.

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Was gilt im Freizeit-, Profi- und Schulsport?

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in Sportanlagen, Fitnessstudios und Bädern wird gestoppt. Ausgenommen davon ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räume. Schulsport und Prüfungen in diesem Rahmen sind hingegen möglich. Bäder, Saunen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Spaziergänge auf der Halde Rheinpreußen sind während des zweiten Lockdowns in diesem Jahr eine gute Ablenkung. Auch in Corona-Zeiten ist das Gebiet für alle Besucherinnen und Besucher öffentlich zugänglich. Das Erklimmen des „Geleuchts“ ist jedoch bis auf Weiteres nicht möglich.

Von dem Lockdown sind auch die Bäder der Enni betroffen. Aber: „Anders als zunächst erwartet, wird der Schul- und Profisport weiter möglich sein“, schrieb die Enni am Freitag, 30. Oktober in einer Pressemitteilung. Sporteinrichtungen dürften landesweit unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften für Schulen und Bundesligavereine ohne Zuschauer öffnen.

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