Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat den Corona-Grenzwert überschritten und ist nun Risikogebiet. Die Regeln im Kreis gehen teils über die NRW-Vorgaben hinaus.
„Mit den steigenden Infektionszahlen mussten und haben wir gerechnet. Wesentlicher Indikator für die Pandemieentwicklung ist allerdings die Zahl der Infizierten, die tatsächlich erkranken und einer stationären medizinischen Behandlung bedürfen“, sagt Michael Maas, Vorstand für den Bereich Gesundheitswesen in der Kreisverwaltung Wesel. „Auch die Zahl der Personen, die in diesem Sinne betroffen sind, steigt. Von einer Überlastung, beispielsweise im Bereich der Intensivbettenkapazitäten, sind wir allerdings noch weit entfernt“, so Maas.
Das sind die neuen Regeln
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Der Kreis hat folgende über die Vorgaben des Landes hinausgehende Regeln angeordnet:
Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf grundsätzlich aus höchstens fünf Personen bestehen.
Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie von Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.
Auch in einzelnen öffentlichen Außenbereichen, beispielsweise in bestimmten Fußgängerzonen, gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
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Von Samstag, 24. Oktober an, ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit bis höchstens 250 Personen im Innenraum (maximal 500 im Freien) muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 beziehungsweise 500 Menschen sind unzulässig.
Gleichzeitig gelten weiterhin Beschränkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen Zuschauerzahlen für Veranstaltungen und Versammlungen sind auf ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein Fünftel der Regelauslastung.
Die Gastronomie muss in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden, auch darf während dieser Zeit nirgends mehr Alkohol verkauft werden. An privaten Feiern außerhalb von Wohnungen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
Städte und Gemeinden können zusätzliche Anordnungen erlassen
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Das sind die Vorgaben des Kreises – allerdings können die Städte und Gemeinden weitergehende Anordnungen erlassen. Gültig sind die Regeln, die zusätzlich zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten, ab Mittwoch, 21. Oktober, 0 Uhr. Sie gelten so lange, bis die Sieben-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 50 liegt.
Schwerpunkte des Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei größeren Ansammlungen von Personen. Der Kreis teilt mit, dass er mit dem Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung Düsseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als Schutzmaßnahmen abgestimmt habe. Die komplette Allgemeinverfügung des Kreises Wesel und die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW stehen im Netz.