Moers. In der Moerser Innenstadt herrscht während des Corona-Lockdowns ein Rauchverbot. Es gibt weitere Regelungen, zum Beispiel auch für Spielplätze.

Wie die Stadt Moers mitteilt, gilt ab sofort auch auf Spielplätzen eine Maskenpflicht für „Personen ab dem Schuleintritt“. Beim Mindestabstand gilt dort eine Ausnahme, wenn Kinder an Geräten spielen. Auf NRZ-Anfrage weist die Stadt auf das Rauchverbot in allen öffentlichen Bereichen mit Maskenpflicht hin, also zum Beispiel in der Innenstadt.

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Für Radfahrer bestehe hier keine Maskenpflicht. Wer sein Rad aber schiebt, muss eine Maske aufsetzen. Der Verzehr von zuvor gekauftem Essen in Bereichen mit Maskenpflicht ist möglich, wenn zu dem Ort, an dem das Essen erworben wurde, mehr als 50 Meter Abstand bestehen.

Wo gilt Maskenpflicht, was ist mit dem Schulsport? Lesen Sie hier die ausführliche Übersicht über die Corona-Regeln in Moers.