Kleve. Ein privates Osterfeuer im Garten ist auch 2024 in Kleve nicht gestattet. Diese Regeln müssen Nachbarschaften und Vereine beachten.

Die Stadt Kleve behält ihre im vergangenen Jahr eingeführten Regeln für öffentliche Osterfeuer bei. Das heißt, dass private Feuerchen im Garten an den Ostertagen nicht zulässig sind. Die Stadt Kleve musste die Bremse ziehen, nachdem viele Klever sich nicht an die Auflagen gehalten haben.

Brauchtumsfeuer dienen der Gemeinschaft

Von Karsamstag, 30. März, bis Ostermontag, 1. April, dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de/osterfeuer zur Verfügung. Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen stattdessen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer mit dem Ziel der Brauchtumspflege ausrichtet. Solche Feuer sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich.

Häufig werden Abstände nicht eingehalten

Auch in den Jahren vor 2023 waren private Osterfeuer bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve untersagt, wurden jedoch stets geduldet. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve vom 1. August 2011 sieht vor, dass Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zugelassen sind. Der Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen werden.

In der Vergangenheit haben sich jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der Feuerwehr notwendig.

Feuer werden kontrolliert und überwacht

Im vergangenen Jahr wurden erstmals nur öffentlich zugängliche Osterfeuer zugelassen. 32 Osterfeuer wurden angemeldet. Beschwerden von Nachbarn seien dabei komplett ausgeblieben. Daher will die Stadt diese Regelung auch in diesem Jahr beibehalten. Die anmeldeten Feuer werden auf der Seite der Stadt Kleve gesammelt und veröffentlicht.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von unbehandeltem Holz in Feuerschalen im privatem Rahmen weiterhin durchgeführt werden kann. „Das Verbrennen von Strauch- oder Grünschnitt ist jedoch grundsätzlich untersagt“, so die Stadt Kleve. Das Ordnungsamt wird vor und während der Ostertage Kontrollfahrten machen und die Feuer überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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