Kleve. Bei der Sanierung der Immobilie setzen Eigentümer in Kleve auf professionelles Handwerk. Was man selbst tun kann und wo es Unterstützung gibt.

Kann ich das selbst oder muss da ein Fachmann ran? Wenn es um die Instandsetzung oder Sanierung des Eigenheims geht, setzen laut NRZ-Immobiliencheck 55 Prozent der Immobilienbesitzer in Kleve auf den Experten – nur sechs Prozent entscheiden sich für Marke Eigenbau.

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Dirk Jan van der Zanden hat sich für einen Mix entschieden. Und vor allem auf ein gut funktionierendes handwerkliches Netzwerk. 2021 erwarb er für sich und seine Lebensgefährtin eine Immobilie in Materborn aus dem Jahr 1963. Unsaniert, ohne Dämmung und orange-gefärbtem Wasser aus dem Hahn. Mit der Sanierung und Instandsetzung, inklusive einem Anbau von 40 Quadratmetern, wurde im März 2022 begonnen, von Kleinigkeiten abgesehen, ist das Haus nun fertig. Mit viel Eigenleistung und professioneller Hilfe, wo sie entweder benötigt oder vorgeschrieben war.

„In Deutschland braucht es für alles einen Meister“

„In den Niederlanden darf man alles selbst machen. In Deutschland braucht es für alles einen Meister, der prüft und abnimmt, das macht alles sehr viel schwieriger.“ Die Dämmung übernahm er selbst – vier Wochen lang täglich über mehrere Stunden. „Das hat richtig Geld gespart.“ Für beispielsweise Heizung, Sanitäranlagen und Elektrik kamen Facharbeiter und Meister. „Die Materialien habe ich teils selbst bestellt, geschleppt und ich habe mitgearbeitet. Der Meister hat kontrolliert. Das spart Arbeitsstundenlohn“, so van der Zanden.

Auch mauern und betonieren ist beispielsweise in Eigenleistung, ohne Prüfung, erlaubt. „Das kann ich aber nicht“, sagt Dirk Jan van der Zanden. Dafür und für viele andere Fragen stand ihm von Beginn an Maurer- und Betonbaumeister Thomas Braitschink aus Kleve und dessen Handwerkerkreis zur Seite. Van der Zanden setzte hier bewusst auf einen kleineren selbstständigen Betrieb. „Die kennen einander, die sind verknüpft.“ Bei allem ist van der Zanden in Eigenleistung dabei. „Die häufigste Frage an Thomas war immer ‘darf ich das selbst oder musst du das machen?’ Ich bin quasi ein Mitarbeiter.“

Fliesen legen überließ Dirk Jan van der Zanden lieber dem Profi.
Fliesen legen überließ Dirk Jan van der Zanden lieber dem Profi. © Ralf Rottmann Funke Foto Services

Wo nimmt man Zeit und Geld her? „Holländer haben mehr Urlaub“, schmunzelt der IT-Fachmann. Auch Rücklagen sollten vorhanden sein. „Das hängt natürlich vom Projekt ab. Kostenintensiv sind Küche, Heizung, Sanitär. Der Anbau war da nicht so teuer.“

Förderungen für Sanierung und Instandhaltung der eigenen Immobilie

Wer seine Immobilie sanieren möchte, dem stehen öffentliche Wohnraumförderung (WRF) und Programme der NRW BANK (FPG – Förderprogrammgeschäft) zur Verfügung:

Welche Arten von Sanierungs- und Instandhaltungsprojekten werden in der Regel gefördert?

WRF: Alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück; beispielsweise energetische Modernisierung, Abbau von Barrieren, Sicherung vor Extremwetterereignissen, Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, Verbesserung des Einbruchschutzes, Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen).

FPG: Zum Beispiel Verbesserung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes (neue Fenster, Wärmedämmung oder Heizung); Barriere-Reduzierung, Einbruch- und Hochwasserschutz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

WRF: Die Förderung richtet sich an Personen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Es gibt die Einkommensgruppen A und B. Das mögliche Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern liegt in der Einkommensgruppe A bei ca. 59.500 Euro. Die Grenzen der Einkommensgruppe B liegen 40 Prozent darüber. Das Wohneigentum muss seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig sein und von den Antragstellern selbst genutzt werden. Es darf noch nicht mit den Maßnahmen begonnen worden sein. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

FPG: Selbstnutzung, Investitionsort in NRW. Zusätzlich für NRW BANK – Nachhaltig Wohnen ist eine beantragte Bafa-Förderung erforderlich

Welche Unterlagen und Dokumente sind erforderlich?

WRF: Förderantrag, Einkommenserklärungen und -nachweise, Selbstauskunft, Kostenvoranschläge für die vorgesehenen Maßnahmen, aktueller Grundbuchauszug; je nach Maßnahmen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eine Übersicht gibt es im Förderantrag.

FPG: Antrag bei einem Kreditinstitut nach Wahl (Hausbank).

Gibt es Fristen für die Einreichung von Anträgen?

WRF: Bewilligungsschlusstermin ist der 30. November 2023, die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, daher sollte man bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nachfragen.

FPG: Der Antrag bei der Hausbank ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.

Muss ich nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bestimmte Nachweise erbringen, um die Fördermittel zu behalten?

WRF: Die tatsächlichen Kosten sind nach Abschluss nachzuweisen. Das Darlehen wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent bei Maßnahmenbeginn und 50 Prozent nach Fertigstellung und abschließender Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

FPG: Die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel ist der Hausbank in geeigneter Form nachzuweisen.

Alle Ergebnisse des NRZ Immobilien-Checks finden Sie hier.