Emmerich/Rees. Im VRR-Stationsbericht werden die sechs Bahnhaltepunkte in Emmerich und Rees bewertet. Wo die Experten Verbesserungspotenzial sehen.
- Stationsbericht 2022 des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) veröffentlicht
- Bewertungen für sechs Bahnhaltepunkte in Emmerich und Rees
- Barrierefreiheit ist ein großer Kritikpunkt
Mit dem Stationsbericht 2022 geht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in die mittlerweile 16. Auflage. Im Fokus steht dabei erneut die qualitative Bewertung der Zustände an den Verkehrsstationen im Zuständigkeitsbereich des VRR, die durch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angefahren und bedient werden.
Bestnoten für Elten und Emmerich
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Emmerich und Umgebung
- Rees: Sebastian Hense (CDU) gewinnt die Bürgermeisterwahl
Emmerich: Sieben Bands stehen beim Rock am Brink in Emmerich auf der Bühne - Kreis Kleve: Leben schon über 30 Wölfe in der Grenzregion?
Isselburg: Timon Krause zeigt bei „Let’s Dance“ zeigt große Gefühle - Lesen Sie hier alle Nachrichten aus Emmerich, Rees und Isselburg
Insgesamt habe sich der Zustand der Bahnhöfe und SPNV-Haltepunkte im VRR-Verbundgebiet positiv entwickelt, heißt es im Stationsbericht. Im vergangenen Jahr erhielten 126 Stationen eine „ordentliche“ und 37 sogar eine „ausgezeichnete“ Bewertung. Zwei in der Gesamtbewertung mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ versehene Bahnhöfe liegen auf dem Gebiet der Stadt Emmerich: der Bahnhaltepunkt Elten und der Bahnhof Emmerich.
Empel, Millingen und Praest werden eher negativ gesehen
In 126 Fällen vergaben die VRR-Profitester das Prädikat „entwicklungsbedürftig“, weitere sechs Stationen waren „nicht tolerierbar“. Praest, Millingen und Empel gehören zu den Haltepunkten, die als entwicklungsbedürftig eingestuft wurden. Entsprechend schnitten 55 Prozent aller Stationen tendenziell positiv ab, 45 Prozent eher negativ. 2021 lag das Verhältnis noch bei 50:50 Prozent.
Für die sechs Haltestellen auf den Gebieten der Städte Emmerich und Rees wurden folgende Bewertungen vorgenommen:
Elten
- Aufenthaltsqualität: hervorragend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: geringfügiger Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: ausgezeichnet
Emmerich
- Aufenthaltsqualität: zufriedenstellend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: kein Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: ausgezeichnet
Praest
- Aufenthaltsqualität: zufriedenstellend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: sehr hoher Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: entwicklungsbedürftig
Millingen
- Aufenthaltsqualität: zufriedenstellend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: sehr hoher Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: entwicklungsbedürftig
Empel
- Aufenthaltsqualität: zufriedenstellend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: sehr hoher Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: entwicklungsbedürftig
Haldern
- Aufenthaltsqualität: hervorragend
- Fahrgastinformation: hervorragend
- Barrierefreiheit: sehr hoher Handlungsbedarf
- Gesamtbewertung: ordentlich
Für Empel wurde darüber hinaus gesondert festgestellt respektive kritisiert, dass es einen defekten Beleuchtungskörper auf den Bahnsteigen gegeben habe (Datum der Erfassung: 9. Dezember 2022). Außerdem sei das Wetterschutzhäuschen aus Beton und dadurch nicht einsehbar.
Barrierefreiheit ist ein großer Kritikpunkt
Auffällig ist vor allem, dass bei der Barrierefreiheit bei vier Haltepunkten die schlechteste Bewertung vorgenommen wurde. Insgesamt wird bei 36 Prozent der Stationen Handlungsbedarf erkannt. „Dieser Handlungsbedarf ist uns als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde bewusst. Deshalb unterstützen wir die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Modernisierung der Stationen. Aufzüge und Rampen, aber auch Bahnsteige mit einer Höhe von mindestens 76 Zentimetern erleichtern allen Menschen den Zugang zum Regionalverkehr“, betont VRR-Vorstandssprecherin Gabriele Matz, „egal ob sie auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen oder mit Kinderwagen, Fahrrad oder schwerem Gepäck unterwegs sind.“
>>> Wie bewertet worden ist
Das Bewertungsschema basiert auf dem Grundgedanken einer „Ideal“-Station. Der VRR definiert erforderliche Mindestausstattungsmerkmale, die eine Verkehrsstation aus Sicht der Kunden aufweisen sollte. Eine barrierefreie Erschließung wird in diesem Zusammenhang zwingend vorausgesetzt.
Die Mindestausstattungsmerkmale sind: Stationsnamensschilder, Fahrkartenautomaten und Entwerter, dynamische Fahrgastinformationssysteme (FIA, DSA, etc.), Zeitanzeigen, Vitrinen mit Fahrplanaushängen, Beleuchtung, Sitzgelegenheiten, Wetterschutz, Abfallbehälter, Aufzüge bzw. Rampen (stufenloser Zugang zu den Bahnsteigen), angemessene Bahnsteighöhe (76 bzw. 96 Zentimeter über Schienenoberkante), taktile Wegeleitsysteme.
Diese Mindestausstattungsmerkmale werden zudem um eine qualitative Bewertung der Stationen hinsichtlich Sauberkeit und Schadensfreiheit ergänzt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Bewertung der Qualitätsmerkmale: Funktionstüchtigkeit der Ausstattungsgegenstände, herumliegender Müll, Verschmutzung von Böden, Wänden, Scheiben und Ausstattungsgegenständen, Geruchsbelästigung, Feuchtigkeit, Graffiti, bauliche Schäden und Mängel, Vegetation/Herbstlaub.
Die Bewertung der Stationen erfolgt nach dem Prinzip der prozentualen Abwertung. Die „Ideal“-Station wird in Summe mit 100 Prozent beziffert. Für fehlende beziehungsweise defekte Mindestausstattungsmerkmale sowie für qualitative Mängel werden je nach Relevanz der jeweiligen Merkmale prozentuale Abwertungen in unterschiedlicher Höhe vorgenommen.