Emmerich. Bei der mit Spannung erwarteten Klausurtagung der Bürgergemeinschaft Emmerich dominieren die Personalquerelen der jüngeren Vergangenheit.
Joachim Sigmund wird sich vom Amt des Fraktionsvorsitzenden der Bürgergemeinschaft Emmerich zurückziehen. Das kündigte der zweimalige Bürgermeisterkandidat im öffentlichen Teil der mit Spannung erwarteten Klausurtagung der BGE an. Diesen Rückzug wird er nach der nächsten Kommunalwahl in 2025 vollziehen.
Sigmund kandidiert nicht erneut für den Rat
Aber mehr noch: „Ich persönlich bin zu dem Entschluss gekommen, mein ehrenamtliches, kommunalpolitisches Engagement im Rat und in der BGE-Fraktion zum Ende dieser Wahlperiode, das heißt im Herbst 2025, zu beenden“, so Sigmund. Trotz der personellen Querelen um den Abschied von Jörn Bartels – dessen Name im öffentlichen Teil übrigens nicht einmal erwähnt wurde und der selbst auch nicht anwesend war – aus der BGE-Fraktion sei er sich sicher, dass er bis zur nächsten Kommunalwahl „eine tat- und schlagkräftige Fraktion“ anführen werde.
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Zudem erinnerte Sigmund daran, dass der Generationswechsel im Verein BGE bereits eingeläutet worden sei, wo er selbst ja seit Oktober 2021 nicht mehr für ein Vorstandsamt zur Verfügung stehe. „Und daran wird sich auch nichts ändern. Das habe ich auch mit meiner Familie besprochen. Ich halte meine Versprechen“, unterstrich Sigmund seine Entscheidung.
Nur zehn Personen bei der Klausurtagung in der Societät in Emmerich
Die Klausurtagung beim Franz in der Societät war alles andere als ein Straßenfeger. Gerade einmal zehn interessierte Personen waren erschienen. Neben Sigmund ergriff auch Christopher Papendorf das Wort. Der Nachfolger von Sigmund als Vorsitzender des Vereins BGE reflektierte dann auch die Geschehnisse um den Austritt von Bartels aus der Fraktion.
Generationenkonflikte würde es immer und überall geben. Aber es sollte auch selbstverständlich sein, dass demokratische Ergebnisse, erst recht, wenn sie einstimmig waren, über einen entsprechenden Zeitraum zu akzeptieren seien. „Wenn dann, während der Hälfte einer Amtszeit, persönliche Befindlichkeiten einiger weniger, weil zum Beispiel der Führungsstil nicht mehr passt, dazu führen, dass sich ein über einen langen Zeitraum erfolgreich etabliertes Gefüge selbst zersetzt, so kann man diesen Personen nur charakterliche Unreife attestieren. Vor allem, wenn seitens derjenigen, die unzufrieden sind, nicht das offene Gespräch gesucht wurde – über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg“, sagte Papendorf.
Christopher Papendorf bringt Vereinsausschluss ins Spiel
Der Vereinsvorsitzende wurde dann noch deutlicher, als er darauf hinwies, dass die Satzung nach Absatz VI auch den Ausschluss eines Mitglieds bei wichtigen Gründen vorsieht. „Als Vorsitzender ist für mich ein wichtiger Grund per Definition, wenn Mitglieder aktiv das Außenbild der BGE – sowohl des Vereins, aber auch der Fraktion – in der öffentlichen Wahrnehmung verzerren oder bewusst negativ beeinflussen“, so Papendorf. „Ich stelle es daher den entsprechende Personen frei, sich kurzfristig dazu entscheiden, die BGE komplett zu verlassen und somit ein Vorstandsvotum und einen Mitgliederentscheid zum Ausschluss zu vermeiden.“
Während Papendorf und Sigmund ihre (vorgefertigten) Statements im öffentlichen Teil der Klausurtagung vortrugen, ergriffen Personen, die dem Bartels-Lager zuzuordnen sind, erst im nichtöffentlichen Teil das Wort. Nach NRZ-Informationen hat es aber auch in diesem internen Teil keine Schlammschlacht gegeben. Wobei ein Zurück kaum möglich zu sein scheint, erst recht nach Papendorfs Aufforderung, dass die internen Kritiker die BGE verlassen sollen.
>>> Mögliche Satzungsänderung
Christopher Papendorf kündigte auf der Klausurtagung an, dass die Bürgergemeinschaft ihre Satzung an die von anderen Parteien oder Wählergemeinschaften angleichen möchte. So soll zukünftig ausgeschlossen sein, dass jemand bei der BGE Mitglied werden kann oder bleibt, wenn diese Person Mitglied in anderen Parteien und/oder Freien Wählergemeinschaften ist respektive wird.