Rees. In einer Sondersitzung stimmte der Rat der Vertragsunterzeichnung für den Ferienpark Marissa zu. Welche Bedingungen am Reeser Meer gelten.
Der Rat der Stadt Rees hat in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung einstimmig die Stadtverwaltung damit beauftragt, den Grundstückskaufvertrag Reeser Meer abzuschließen und das Grundstück zur Errichtung eines Ferienparks an die Projektentwicklungsgruppe Wald und Welle Reeser Meer GmbH mit Sitz am Wahrsmanshof in Rees zu veräußern. Nach der Errichtung des Ferienparks am Dümmer See wird damit am Reeser Meer der zweite Marissa Ferienpark errichtet.
Wahrsmannshof bleibt Umweltbildungszentrum
Zu den wesentlichen Vertragsinhalten gehört, dass der Ferienpark auf den Grundlagen des geltenden Bebauungsplanes R 22 Reeser Meer errichtet wird. Der Wahrsmanshof soll einschließlich des Umfeldes ebenfalls dauerhaft an die Wald und Welle Reeser Meer GmbH übergehen. Das Umweltbildungszentrum kann dabei in den Räumlichkeiten verbleiben. So soll Umweltbildung auch Teil des Programms und des Konzeptes vom Ferienparks werden.
Der Park wird öffentlich zugänglich. Reeserinnen und Reeser sowie die breite Öffentlichkeit haben somit die Möglichkeit, Wegeflächen sowie die neuen, öffentlich zugänglichen Anlagen wie Strandbad, Restaurant, Bootsanlegestellen und Spielplätze zu nutzen. Dauerhaft gesichert werden auch der Laufpark Reeser Meer und die Schwimm-Pontons. Sowohl der Laufpark als auch die Schwimm-Pontons sind beliebte Ziele der heimischen Bevölkerung. Im Ferienpark Reeser Meer wird es auch kein Dauerwohnen geben. Die zu erwartende ständige Durchmischung der Gäste im Ferienhaus-Gebiet soll zur Belebung der Stadt Rees und der gesamten Region beitragen.
Keine Boote mit Verbrennungsmotoren am Reeser Meer
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Auch technische und umwelttechnische Regelungen sind im Vertrag enthalten. So wurde die Wasser-Retentionsfunktion des Reeser Meers gesichert und auch gewährleistet, dass das Naturschutzgebiet im östlichen Uferbereich gesichert und mit einer Bojenkette abgetrennt bleibt. Das Reeser Meer darf besegelt und mit Elektrobooten befahren werden. Boote mit Verbrennungsmotoren sind nicht erlaubt. In einem so genannten städtebaulichen Rahmenvertrag wird die Stadtverwaltung mit der Investorengruppe darüber hinaus zahlreiche weitere Verabredungen treffen.
Unter anderem geht es dabei um technische Regelungen zur Ver- und Entsorgung des Ferienparks sowie um die Erschließung des neuen Ferienhausgebiets. Der Ferienpark Reeser Meer wird künftig über eine neue Abbiegespur auf dem Banndeich erschlossen. Dazu setzen die Projektentwickler den rechtskräftigen Bebauungsplan R 41 um und bauen auf Kosten der Stadt Rees eine neue öffentliche Erschließungsstraße. Der Bebauungsplan R 41 kann auf der Internetseite der Stadt Rees unter www.stadt-rees.de eingesehen werden.
Bürgermeister Christoph Gerwers ist sehr erfreut
„Wir freuen uns auf die weitere gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Rees und werden jetzt, als baldiger Grundstückeigentümer, ganz intensiv in die Planung einsteigen“, informiert Erik Winther, Geschäftsführer der Wald und Welle Reeser Meer GmbH.
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„Mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags haben wir jetzt einen wichtigen Schritt zur Realisierung des Ferienparks am Reeser Meer geschafft. Ich freue mich sehr, dass wir dem langjährigen Wunsch der Stadt Rees, am Reeser Meer einen Ferienpark zu errichten, jetzt sehr nahegekommen sind“, sagt Bürgermeister Christoph Gerwers.