Düsseldorf. . Als Polizist sollte man auch in der Freizeit Vorbild sein. Ganz und gar gegenteilig hatte sich aber ein 30-jähriger Beamter aus Niedersachsen nach einer Sauftour in der Düsseldorfer Altstadt verhalten. Weil er Polizisten beleidigte und einen Passanten ins Gesicht boxte, stand er nun vor Gericht.

Auf der Anklagebank saß der blonde junge Mann (31) aus Niedersachsen ruhig und mit gesenktem Kopf. In der Nacht auf den 2. September 2011 hatte er sich ganz anders benommen: Erst versuchte er, ein Fahrrad von einem Radständer an der Berliner Allee loszureißen. Boxte dann einem Passanten ins Gesicht. Und beleidigte zwei Polizeibeamte, die ihn zur Rede stellten. Kein vorbildliches Verhalten für einen Polizisten.

In jener Nacht war er privat mit Freunden in der Altstadt gewesen, hatte nach eigenen Angaben reichlich getrunken. Warum er dann allein auf der Berliner Allee auftauchte, sich auf ein Fahrrad setzte und daran rüttelte, wisse er nicht mehr, erklärte der Angeklagte. „Ich kann mir nur bruchstückhaft erinnern.“

Geräusche vom Fahrradständer hatten zwei Kollegen auf Streife gehört und den Angeklagten auf dem Rad bemerkt. Gesehen hat ihn auch ein Zeuge (32) an der Haltestelle nebenan. „Es sah aus, als wollte er mit dem abgeschlossenen Fahrrad losfahren“, so der Verkäufer.

Als Exempel gegen Altstadt-Prügeleien eine hohe Geldstrafe verhangen

Dann war der Angeklagte jedoch auf ihn zugekommen, hatte ihm an den Hals gepackt und ins Gesicht geboxt. Zum Glück traten da die Steifenbeamten dazwischen. Mussten sich aber einiges anhören: „Er nannte den Einsatz ,eine Lachnummer’“, berichtete ein Polizist. „Er sagte, wir seien eine Schande für die deutsche Polizei.“ Besonders betrunken habe der Angeklagte nicht gewirkt. „Er wusste genau, was er tat“, war der Beamte überzeugt.

Sie hatten ihm einen Platzverweis erteilt und eine Anzeige wegen versuchten schweren Diebstahls und Körperverletzung geschrieben. Vor Gericht bat der Angeklagte die Kollegen und den Zeugen mit Handschlag um Entschuldigung. Der zweite Beamte nahm das aber nicht an.

Das Gericht stellte den ersten Vorwurf ein – es sei nicht aufzuklären, ob er das Rad stehlen wollte. Doch obwohl der Anwalt auf die ohnehin drohenden disziplinarischen Folgen hinwies, verfuhr das Gericht beim zweiten Vorwurf anders. „Einen völlig Unbeteiligten schlagen, mit dem man noch nicht mal gestritten hat, das geht einfach nicht“, hatte die Staatsanwältin plädiert. Es passiere viel zu häufig, dass Altstadt-Besucher nach ihrer Sauftour andere angriffen. „Da muss man ein Zeichen setzen.“

Dem folgte die Richterin und verurteilte den 31-Jährigen zu 1800 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze). Der Alkohol sei keine Entschuldigung. Wer wisse, dass er betrunken aggressiv wird, dürfe eben nicht trinken.