Dinslaken. Im Jahr 2023 droht Dinslaken in die Haushaltssicherung zu rutschen. Die Stadt will nun ein weiteres Konsolidierungskonzept aufstellen.
Die Stadt Dinslaken droht 2023 in die Haushaltssicherung zu rutschen. Das teilte Kämmerer Dr. Thomas Palotz den Ratsmitgliedern in einem Schreiben mit. Um die Haushaltssicherung zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Kommune zu erhalten, müsse ein weiteres Haushaltskonsolidierungskonzept sowie eine Investitionsrahmenplanung erstellt werden. Um Zeit zu gewinnen, will Palotz daher im März einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 einbringen.
Das ist das Problem
Die Erarbeitung eines Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2020 und einer mittelfristigen Finanzplanung „mit dem Ziel des Erhalts der kommunalen Selbstverwaltung stellt sich in diesem Jahr als besonders schwierig dar“, so Dr. Thomas Palotz in seinem Schreiben an die Ratsleute.
Trotz der eingeplanten erhöhten Gewinnausschüttungen der Stadtwerke – diese sollten durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke durch die Stadt bis 2023 von ursprünglich neun auf 15 Millionen Euro jährlich steigen – müssten die Ausgaben der städtischen Geschäftsbereiche pauschal um 4,5 Prozent gekappt werden, um das Haushaltsdefizit und den Verzehr des Eigenkapitals „innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu halten,“ so Palotz. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 „wurde erkennbar, dass die angemeldeten Haushaltsansätze in ihrer Gesamtheit die vorgegebenen Grenzen zur Haushaltssicherung durchbrechen und die Stadt in die Haushaltssicherung führen würden“, so Palotz.
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Die „aktuellen Schwierigkeiten“ bei der Haushaltsplanung würden zudem „deutlich“ zeigen, dass der Haushaltsausgleich auch im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 „nicht erreichbar sein wird“, so Palotz. Die Stadt müsse sich „trotz der stetigen Zuweisung weiterer Aufgaben mit allen Kräften bemühen, die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten und die steigende Neuverschuldung zu begrenzen.“
Das schlägt der Kämmerer vor
Ein weiteres freiwilliges Haushaltskonsolidierungskonzept müsse her. Anders als beim Haushaltsicherungskonzept, das genehmigungspflichtig ist, kann die Politik hierbei die Sparmaßnahmen selbst festlegen. Bis März 2020 möchte Dr. Palotz dem Rat die Vorgehensweise für dieses „dringend benötigte“ Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen. Dieses müsse „zunächst alle Ausgaben auf den Prüfstand stellen und dabei die Auswirkungen etwaiger Einsparungen aufzeigen.“
Dinslaken hat sich bereits 2013 ein freiwilliges Haushaltskonsolidierungskonzept auferlegt, nachdem im Vorjahr bereits ein sattes 19,2 Millionen-Loch in der Stadtkasse drohte. Die Maßnahmen sollen 13,7 Millionen Euro einsparen und der Stadt 2017 einen ausgeglichenen Haushalt bescheren. Unter anderem wurden dafür die Grundsteuern, Hundesteuer, Kindergarten- und Parkgebühren erhöht, Stellen bei der Stadt abgebaut, der Rat verkleinert. Die Ernüchterung folgte bereits 2014, als klar wurde, dass der Haushaltsausgleich bis 2017 nicht zu schaffen ist. Es gehe nur noch darum, „unsere finanzielle Handlungsfähigkeit für ein paar Jahre zu erhalten“, sagte Palotz damals. 2016 gab es einen weiteren Rekord-Aufschlag auf die Grundsteuer B. Erreicht wurde das Konsolidierungsziel trotzdem nicht, so die Schlussrechnung der Stadt Ende 2017. Manche Maßnahmen wurden nicht umgesetzt, andere brachten weniger ein als erhofft. 2019 betrug das Haushaltsdefizit erneut 9,1 Millionen Euro. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B hat die CDU vor vier Jahren nur bis 2020 ausgeschlossen.
Abgesehen von einem erneuten Haushaltskonsolidierungskonzept müsse die Stadt ihre Investitionen prüfen. Im Rahmen einer Investitionsrahmenplanung müssten „die notwendigen Investitionen, die daraus resultierenden Abschreibungen und die damit verbundenen Aufwendungen aus Kreditaufnahmen in den Kontext einer langfristigen Entschuldungsstrategie gestellt werden“, so Dr. Palotz in dem Brief. Bereits beschlossene Investitionen sollen aber nicht in Frage gestellt werden, so Stadtsprecher Marcel Sturm auf NRZ-Nachfrage.
Durch die Aufstellung eines Doppelhaushalts „glaube ich einer stetig zunehmenden Steigerung der Ausgaben ein Stück weit entgegen wirken zu können“, so Palotz. Gleichzeitig gewinne er auf diese Weise Zeit für die Erarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzepts und der Investitionsrahmenplanung. Außerdem werde durch einen Doppelhaushalt „ein weitgehend sicheres Grundwerk für das erste Haushaltsjahr eines neu konstituierten Rates geschaffen.“ Dieser könne sich dann der Beratung der Konsolidierungsmaßnahmen widmen und so die Grundlage „zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung und der eigenen Handlungsfähigkeit für die nächsten Jahre legen.“