Moers. Sandra Swart aus Moers hat eine Genehmigung für eine Wildtier-Auffangstation erhalten. Sie bemängelt absurde Auflagen. Das steckt dahinter.
- Sandra Swart aus Moers hat vom Kreis Wesel eine Genehmigung für den Betrieb einer Wildtier-Auffangstation erhalten.
- Die engagierte Tierschützerin kritisiert jetzt in ihren Augen absurde Auflagen, die mit der Genehmigung einhergehen.
- Der Kreis Wesel äußert sich zu den Vorwürfen.
Sie kümmert sich um verletzte und verwaiste Wildtiere, pflegt sie, füttert sie, ver- und umsorgt sie. Ehrenamtlich. Sandra Swart aus Moers hat seit Jahren ein Herz für Tiere. Ende August hat ihr der Kreis Wesel offiziell eine Genehmigung für eine Wildtier-Auffangstation auf ihrem privaten Grundstück in Moers erteilt. Den Antrag hat sie bereits im Juni 2022 gestellt. Er sollte Swart Sicherheit geben, damit sie sich auch problemlos um hilfsbedürftige Tiere kümmern kann, die unter einem besonderen Schutz stehen, beispielsweise Eichhörnchen. Dann die Überraschung: Die Genehmigung ist mit Auflagen verknüpft, die Swart in dieser Form nicht erfüllen kann. „Das ist doch verrückt“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion. Mittlerweile läuft sogar eine Klage gegen die Auflagen. Was ist hier los?
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Die Genehmigung des Kreises Wesel, die dieser Redaktion vorliegt, genehmigt den „Betrieb eines Tiergeheges für verletzte oder hilflose Wildtiere der Arten/Gattungen Wassergeflügel, Rabenvögel, Eichhörnchen und Feldhasen“, gültig ist sie zunächst bis Ende August 2026. So weit, so unproblematisch. Wäre da nicht ein besonderer Punkt in den Auflagen. Dort heißt es, dass die Genehmigung nur in Verbindung mit einer bestandskräftigen Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes gilt. Dieser Paragraf regelt den „Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung.“
Wildtier-Auffangstation in Moers: Betreiberin kritisiert nicht erfüllbare Auflagen
Was harmlos klingt, bedeutet für die engagierte Moerserin einen unzumutbaren Mehraufwand. Die Liste der Dinge, die Swart jetzt erfüllen soll, ist lang. So ist jetzt unter anderem bei jedem Tier, das Swart bei sich aufnimmt, innerhalb von 72 Stunden eine „Eingangsuntersuchung“ durch einen Tierarzt durchzuführen, diese Untersuchung muss zudem fein säuberlich dokumentiert werden. Im Regelfall, so erklärt es Swart, wurden die Tiere, die zu ihr kommen, schon untersucht. Sie werden von Dritten gefunden, etwa der Polizei, dem Ordnungsamt oder Privatpersonen. Wenn Personen sich bei der Tierschützerin melden, besteht sie auf eine vorherige Untersuchung. „Keinesfalls ist es zu gewährleisten, dass der betreuende Tierarzt 24/7 für mich zur Verfügung steht“, beklagt sie. Und: Es stehe nicht im Verhältnis, für jedes gefundene Tier einen Tierarzt zu bemühen.
Ein weiterer Punkt: Die Genehmigung erlaubt dem Kreis Wesel und dessen Beauftragten, das Grundstück von Sandra Swart „jederzeit“ zu überprüfen. Heißt: Mitarbeitende des Kreises haben das Recht, in die privaten Wohnräume zu gelangen. „Ich möchte nicht, dass Mitarbeiter des Kreises durch mein Schlafzimmer laufen“, betont Swart. Kopfschmerzen bereiten ihr auch das Jagdrecht. Dieses umfasst, dass Swart eine Zustimmung des „Jagdausübungsberechtigten“ einholen muss, bevor sie Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aufnimmt. Heißt: Wenn Dritte ihr ein Tier bringen, nimmt sie das Risiko der Wilderei auf sich.
Hinzu kommen weitere Auflagen, die unter anderem einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Von einem „gigantischen Aufwand“ spricht die Tierschützerin, die die Situation nicht nachvollziehen kann. Andere Kommunen, so berichtet sie, verknüpfen die Genehmigung mit Auflagen, die wesentlich einfacher zu erfüllen sind. „Diese Genehmigung ist eine Sammlung von Auflagen, die dazu führen, dass man es besser nicht macht.“
Moerserin kümmert sich um verletzte Tiere: Finanzielle Unterstützung nur durch Spenden
Swart, die selbst mit Herzblut für die Tiere da ist, hat zwischenzeitig ans Aufgeben gedacht. Zu groß seien die Hürden, zu absurd die Bedingungen. Aufgeben war trotzdem letztendlich keine Option. Nach wie vor nimmt sie verletzte Tiere bei sich auf. Mittlerweile hat die Moerserin Klage gegen die Auflagen durch einen Fachanwalt eingereicht. Diese seien nicht praktikabel durchführbar. „Ich bin kein Tierheim und kein Zoo“, erinnert Swart. Finanzielle Unterstützung für Futter, Tierarztkosten und Co. generiert sie durch Spenden, den Rest bringt sie selbst auf. Warum ihr der Kreis solche Steine in den Weg legt, ist ihr ein Rätsel. Was steckt dahinter?
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Grundsätzlich begrüßt der Kreis Wesel das „wichtige ehrenamtliche Engagement“, eine Tierauffangstation zu betreiben, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage der Redaktion. „Gleichzeitig besteht das Interesse des Kreises, dass die Abläufe in diesen Stationen zum Wohle der Tiere rechtskonform funktionieren.“ Nach der Antragstellung von Sandra Swart folgte eine Überprüfung sowohl seitens des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung als auch durch die Untere Naturschutzbehörde. „Diese Prüfung beinhaltet Ortskontrollen und Feststellungen über Art und Umfang der Tätigkeiten sowie über die Tierarten, für die eine Pflege und Versorgung sichergestellt werden kann“, erklärt die Sprecherin.
Kreis Wesel erklärt den Zweck einer Wildtier-Auffangstation
Der Hauptzweck einer Wildtier-Auffangstation bestehe darin, „verletzte oder kranke Wildtiere zu pflegen oder verwaiste Jungtiere aufzuziehen, um sie anschließend wieder in die Natur zu entlassen“. Im Sinne des Tierschutzes solle den Tieren dabei Schmerz, Leid und Schaden weitestgehend erspart bleiben. Darüber hinaus sei natur- und artenschutzrechtlich der Verbleib besonders geschützter Tiere zu kontrollieren. „Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen sowie die Einbindung von weiteren relevanten Stellen wie Tierärztinnen und –ärzten sind wesentliche Entscheidungskriterien.“
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Genehmigung erteilt werden. „Angesichts der Vielfalt der Tätigkeiten und räumlichen Verhältnisse handelt es sich hierbei ausschließlich um Einzelfallentscheidungen. Eine Genehmigung wird mit Auflagen versehen, um sowohl den tierartenspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, als auch den Anforderungen weiterer, zwingend zu beachtender Gesetzesgrundlagen gerecht zu werden“, erklärt die Sprecherin weiter. Zudem werden die Auflagen und Anforderungen nach Angaben des Kreises „in einem gemeinsamen Gespräch“ erläutert. Viel mehr kann die Kreisverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Sie bestätigt, dass die erteilte Genehmigung aktuell beklagt wird. „Das Verfahren bleibt abzuwarten.“
Sandra Swart hofft jetzt, dass die Auflagen abgemildert werden und es eine friedliche Lösung für alle Beteiligten geben wird. Sie möchte den Fokus wieder ganz auf ihre Herzensangelegenheit richten: „Dem Wohl der Tiere.“