Kleve. Herbstlaub macht zurzeit Rad- und Gehwege sowie auch einige Straßen rutschig. Wo zu 99 Prozent die Anlieger zuständig ist. Das sollte man wissen.
Der „Goldene Oktober“ ist für Liebhaber der Jahreszeit Herbst ein regelrechtes Fest: Sich verfärbende Blätter in vielen bunten Farben bieten zurzeit Fotomotive in Hülle und Fülle. Doch das Herbstlaub auf Straßen, Geh- und Radwegen – vor allem in Kombination mit Nässe und schlechten Sichtverhältnissen – kann auch Gefahren mit sich bringen. Autofahrer, Radfahrer, aber auch Fußgänger müssen teils besonders aufpassen, damit sie nicht ins Rutschen kommen.
Doch wer ist für die Beseitigung der Blätter eigentlich verantwortlich? Die Beseitigung von Laub erfolgt im Klever Stadtgebiet nach intern festgelegten Routen mit speziellen Fahrzeugen wie Kehrmaschinen und Saugwagen, teilten die Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) auf NRZ-Anfrage mit.
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Wer wann für die Reinigung von Straßen und Gehwegen zuständig ist
Doch auch die Bürger sind gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in die Pflicht genommen: Für welche Straßen und Gehwege das in welchem Umfang für die Anlieger zutrifft, lässt sich der Satzung entsprechend ablesen. „Sofern man dafür verantwortlich ist, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen“, teilt Michel Groesdonk von den USK mit. Anderenfalls könnte man durchaus für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden.
Auch wichtig: Reinigungspflichten beziehen sich immer auf die Flächen selbst. Dabei sei es ohne Belang, woher das Laub stamme, ob von Straßenbäumen oder privaten Bäumen. Bürger können die Blätter über die eigene Biotonne entsorgen, kompostieren oder gegen Errichtung einer Gebühr am Wertstoffhof anliefern.
Kostenlose Annahme von Laub am Wertstoffhof
Erstmalig könne jetzt Laub von Straßenbäumen im öffentlichen Bereich bis zum 14. Dezember kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden, so Groesdonk weiter. Er weist zudem darauf hin, dass Laub von Geh- und Radwegen nicht auf die Fahrbahn oder die Straßenrinne gekehrt werden dürfen. Denn dadurch könnten Überschwemmungen durch verstopfte Straßeneinläufe entstehen.
Nach dem Straßenreinigungsgesetz obliege die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve. Zu 99 Prozent seien die Bürger für die Laubbeseitigung zuständig, so der USK-Sprecher. Betroffene müssten sich also in der Regel an die Grundstückseigentümer wenden, wenn sie sich über Laub auf Geh- und Radwegen ärgern.
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Winterdienst steht in den Startlöchern
Auch die Winterzeit naht: Am letzten Oktoberwochenende endet sie Sommerzeit und von 15. November bis 15. März hält die Stadt Kleve einen Bereitschaftsdienst für den Winterdienst aufrecht. Dies bedeutet ganz konkret für die Kreisstadt: „Die Vorkehrungen und die Herstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Geräte wurden bereits getroffen“, so USK-Mann Groesdonk.
Bis zu 70 Mitarbeiter befreien Straßen von Eis und Schnee
Er ergänzt: Pro Einsatz könnten bis zu 300 Kilometer Straßen, Rad- und Gehwege (teils mehrmals am Tag) von Eis und Schnee befreit werden. Etwa zwölf Personen seien in der Rufbereitschaft, Einsätze würden je nach Bedarf mit bis zu 70 Mitarbeitern und 30 Fahrzeugen oder Geräten gefahren.
Die Winterdienst-Einsätze auf den Straßen erfolgen nach festgelegter Prioritätenliste. Und die USK blicken immer schon Stunden oder Tage voraus: „Wetterinformationen bekommen wir über diverse Informationsdienste, nächtliche Kontrollfahren bringen zusätzlich konkrete Lageeinschätzungen“, so der Sprecher der Umweltbetriebe.
210 Tonnen Salz lagern schon drei Silos
Die Lager für den Winter sind gefüllt: 210 Tonnen Salz werden in drei Silos am Betriebshof gelagert, Nachlieferungen sind in der Regel innerhalb von 48 Stunden über eine Rahmenvereinbarung möglich.
Übrigens: Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen normalerweise bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht.
Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte teils auch Bürgerpflicht
Und auch beim Winterdienst müssten teilweise die Bürger (ähnlich wie bei der Laubbeseitigung) selbst mit Hand anlegen: Wer winterwartungspflichtig ist und damit für das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte verantwortlich, lasse sich aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung ablesen, heißt es von den USK abschließend.