Kleve. Laub von Gehwegen zu entfernen, ist in Kleve Pflicht der Anlieger. Was es bei der Entsorgung des Herbstlaubs zu beachten gilt.
Herbstzeit ist Laubzeit. Sturm, Regen und tiefe Nachttemperaturen, eben das typische Herbstwetter, nehmen den Bäumen ihr sommerliches Gewand und sorgen damit für einige Arbeit in Gärten sowie Parks, aber auch auf Straßen, Geh- und Radwegen.
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Insbesondere auf den Straßen, Geh- und Radwegen hat bei der Laubbeseitigung die Verkehrssicherheit oberste Priorität, damit es nicht zu Rutschpartien oder gar Unfällen kommt. Hier sind oftmals auch die Bürger als Grundstückseigentümer oder Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseitigung verantwortlich.
Wer nicht fegt, kann sich schuldig machen
Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW obliegt die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve. Der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, kurz Straßenreinigungssatzung, kann entnommen werden, für welche Straßen oder Gehwege sowie in welchem Umfang die Reinigungspflicht in Kleve auf die Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Internet unter www.kleve.de (Ortsrecht) oder auch www.usk-kleve.de (Umweltbetriebe) abgerufen werden. Aus der genannten Satzung ergibt sich im Übrigen auch der Umfang der Verpflichtung.
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Sofern Anlieger/Grundstückseigentümer verantwortlich sind, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Anderenfalls könne man durchaus für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden. Oftmals ist bei Mietobjekten die Reinigungspflicht auf die Mieter übertragen worden.
Laubabgabe von Straßenbäumen am Wertstoffhof
Doch wohin mit all dem Laub? Primär kann dieser über die Biotonne entsorgt werden. Für Gartenbesitzer bietet sich auch eine Kompostierung an. Es besteht auch die Möglichkeit der Anlieferung zum Wertstoffhof Kleve, dann allerdings gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr. Laub von Straßenbäumen hingegen kann in diesem Jahr erstmals kostenlos, in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 14. Dezember, am Wertstoffhof der Umweltbetriebe Kleve (USK) abgegeben werden. Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen für die angrenzenden Grundstücke durch verstopfte Straßenabläufe und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrer. Zudem sind Kehrmaschinen nicht in der Lage, größere Anhäufungen aufzunehmen.
Übrigens: Reinigungspflichten beziehen sich immer auf Flächen. Dabei ist es ohne Belang, woher das Laub stammt. Ob von Straßenbäumen oder privaten Bäumen.