Kleve. Herbstzeit ist Laubzeit – und Zeit für Bürger, die Blätter von Geh- und Radwegen zu fegen. Warum das so ist und wo man die Blätter dann lässt.

Laubbeseitigung ist auch Pflicht von Bürgerinnen und Bürgern – darauf weist die Stadt Kleve hin. Herbstzeit ist Laubzeit. Sturm, Regen und tiefe Nachttemperaturen, eben das typische Herbstwetter, nehmen den Bäumen ihr sommerliches Gewand und sorgen damit für einige Arbeit in Gärten, Parks, auf Straßen, Geh- und Radwegen.

Insbesondere auf den Straßen, Geh- und Radwegen hat bei der Laubbeseitigung die Verkehrssicherheit oberste Priorität, damit es nicht zu Rutschpartien oder gar Unfällen kommt. Hier sind oftmals auch die Bürgerinnen und Bürger als Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Anliegerinnen und Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseitigung verantwortlich.

Die meisten Kommunen haben ihre Reinigungspflicht den Bürgern übertragen

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW liegt die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegerinnen und Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, bei der Stadt Kleve beispielsweise die Umweltbetriebe der Stadt (USK).

Die Straßenreinigungssatzung listet auf, für welche Straßen und/oder Gehwege in welchem Umfang die Reinigungspflicht auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Internet unter www.kleve.de (‚Ortsrecht’) oder auch www.usk-kleve.de (‚Umweltbetriebe’) abgerufen werden. Man bekommt Informationen auch direkt bei den USK.

Auch im eigenen Interesse sollte eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen, appelliert die Stadtverwaltung. Anderenfalls könnte man durchaus für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden. Oft ist bei Mietobjekten die Reinigungspflicht auf die Mieterinnen und Mieter übertragen worden.

Laub in Kleve selbst abgeben kostet extra Gebühr

Doch, wohin mit all dem Laub? Es kann über die Biotonne entsorgt werden. Für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer bietet sich auch eine Kompostierung an. Und man kann Laub beim USK-Wertstoffhof Kleve, Wilhelm-Sinsteden-Straße 1 (Ecke Briener Straße) anliefern, allerdings gegen einer zusätzliche Gebühr.

Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Durch verstopfte Straßenabläufe drohen Überschwemmungen für die angrenzenden Grundstücke und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrerinnen und Radfahrer. Zudem sind Kehrmaschinen nicht in der Lage, größere Anhäufungen aufzunehmen.

Übrigens: Reinigungspflichten beziehen sich immer auf Flächen. Dabei ist es egal, woher das Laub stammt: von Straßenbäumen oder privaten Bäumen.

Die USK danken allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und die aktive Unterstützung.