Kreis Kleve. Wer auf Weihnachtsmärkten bestohlen wurde, kann von der Haftpflichtversicherung in bestimmten Fällen Ersatz verlangen. Fallzahlen im Kreis Kleve.
Der Advent ist eine schöne Zeit – und eine ertragreiche für Taschendiebe und Räuber, ist Dirk Lensing, Sprecher des Bezirks Niederrhein Duisburg-Wesel-Kleve im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), überzeugt. Denn täglich würden bei der Polizei verschwundene Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet.
Bundesweit und gerade in Großstädten mag das der Fall sein, aber für den Kreis Kleve kann man diese Behauptung nicht grundsätzlich bestätigen, wie die Polizei auf NRZ-Nachfrage erklärt. Wurden in 2022 und auch bis zum 17. Dezember in 2024 gar keine Fälle gemeldet, so kam es 2023 auf den Weihnachtsmärkten in Geldern beziehungsweise Goch zu Diebstählen von einer Geldbörse beziehungsweise einer Handtasche.
Versicherung zahlt nicht bei Trickdiebstählen
Bei Trickdiebstählen sehe es anders aus, beispielsweise wenn jemand nach einem Stand für Christstollen frage und die Unaufmerksamkeit des Angesprochenen ausnutze, um nach dem Portemonnaie in der Tasche zu fischen. „Diese sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung“, so Dirk Lensing.
„Oder man hat Trickdiebstähle extra in seinem Vertrag zusätzlich aufgenommen.“ Wer hier unsicher ist, sollte seinen Versicherungsvermittler kontaktieren.
Nur bei Raub zahlt die Hausratversicherung
Dennoch ist das Thema sicherlich relevant: Ersatz gibt es in solchen Fällen tatsächlich manchmal, und zwar von der Hausratversicherung. Aber nur dann, wenn Gewalt im Spiel war, also bei Raubüberfällen. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, sei von dieser Adresse jedoch nichts zu holen, unterstreicht Lensing.
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Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichten aus, damit die Hausratversicherung beim Raubüberfall für den Schadenersatz zuständig ist, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Ersatz – nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann – ist begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme sei auch „draußen“ versichert, bei Bargeld liege das Limit je nach Vertrag bei maximal 1000 Euro. „Aber es ist ohnehin nicht empfehlenswert, mehr Bares bei sich zu haben“, betont Dirk Lensing, der seine LVM-Filiale in Bedburg-Hau betreibt.
Zeugen-Beobachtungen sind für Versicherung und Polizei wichtig
Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen, rät Lensing. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gebe oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung.
„Man steht selbst unter dem Eindruck des Geschehens. Oft gehen deshalb Kleinigkeiten verloren. War die Jacke jetzt rot oder doch blau? Diese Details können für uns ganz wichtig sein“
Auch aus Sicht der Polizei macht dieser Ansatz Sinn: „Sollte man Opfer geworden sein, dann bietet es sich an, sich Zeugen dazu zu holen“, sagt Sprecherin Anna Stammen: „Man steht selbst unter dem Eindruck des Geschehens. Oft gehen deshalb Kleinigkeiten verloren. War die Jacke jetzt rot oder doch blau? Diese Details können für uns ganz wichtig sein.“ Man sollte die Zeugen bitten vor Ort zu warten, bis die Polizei kommt oder wenigstens eine telefonische Erreichbarkeit sicherstellen.
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Besser ohne Messer: Polizei darf auch ohne Anlass durchsuchen
Die Kreis Klever Polizei verfolgt jedenfalls die Strategie, auf den Weihnachtsmärkten in der Region Präsenz zu zeigen: „Wir schreiten konsequent ein, wenn wir eine Straftat feststellen“, versichert Stammen.
Stammen erinnert auch an die Novellierung des Waffengesetzes, die die Polizei in NRW ja zu der Kampagne Besser ohne Messer veranlasst hat. „Eine Durchsuchung von Personen inklusive ihrer Taschen darf anlassunabhängig durchgeführt werden, weil bei Veranstaltungen ein Waffenverbot gilt.“ Natürlich ließen die geringen Fallzahlen seit 2022 nicht darauf schließen, dass Weihnachtsmärkte nun im Fokus der Kampagne stünden, aber wenn ein Verdacht besteht, dann würden die Beamten sicherlich eine Kontrolle durchführen.