Hünxe. Die Gemeinde Hünxe informiert über die Höhe der Steuern und Gebühren im Jahr 2025. Hier gibt es weitere Infos und Anlaufstellen für Rückfragen.

Die Gemeinde Hünxe verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025. Voraussichtlich ab Freitag, 10. Januar, sollen die entsprechenden Briefe versendet werden.

Die Abfallgebühren bleiben im Jahr 2025 unverändert. Das hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2024 beschlossen. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100-Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt.

Die Straßenreinigungsgebühren, Schmutzentwässerungsgebühren (je m³ 3,37 €) und Niederschlags-entwässerungsgebühren (je m² 1,38 €) bleiben auf dem Stand wie im Jahr 2024.

Die Hebesätze der Grundsteuer A (325 %) und Grundsteuer B (600 %) bleiben ebenfalls unverändert. Eine Änderung des Zahlbetrages könne sich trotzdem durch die Grundsteuerreform 2025 ergeben, so die Gemeinde Hünxe. Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt werde ein sogenannter Grundstückswert festgesetzt, aus dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Grundstückswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts und dem Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrages, den jeder Eigentümer aufgrund seiner eigenen Angaben vom zuständigen Finanzamt erhalte.

Für die Durchführung der Bewertung nach der Grundsteuerreform sei ausschließlich das Finanzamt zuständig, betont die Gemeinde. Aus diesem Grund könne gegen den jeweiligen Grundsteuermessbescheid ausschließlich innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.

Die Bescheide über die Hundesteuer für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ab Dienstag, 7. Januar verschickt.

Hier gibt es weitere Informationen

Nach den Erfahrungen der Gemeinde Hünxe möchten sich in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr verwiesen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung per Mail unter steueramt@huenxe.de möglich.

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„Bei Rückfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen, die aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide nicht zu vermeiden sind. Wir bitten hier um Verständnis“, so die Gemeindeverwaltung.

Die Gemeinde Hünxe hat einige Informationen zusammengestellt, durch die bereits im Vorfeld viele Fragen beantwortet werden können. Diese Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.huenxe.de/system/files/2023-12/Info-GBA JSS 2024 .pdf

Kontakt zum Steueramt der Gemeinde Hünxe: Tel. Tel. 02858/69246, 69216 oder 69250 bzw. per Mail an steueramt@huenxe.de.