Dinslaken. Zum 3. Januar 2022 wird in den Zonen 3 und 4 die Parkraumbewirtschaftung vereinheitlicht. 156 Parkplätze – 20 mit Parkscheibe, 136 mit Parkschein.

In der Innenstadt erfolgt weiter die Umsetzung des Parkraumkonzepts. Zum 3. Januar 2022 wird, wie die Stadtverwaltung mitteilt, das Bewohnerparken in den Zonen 3 und 4 eingeführt und die Parkraumbewirtschaftung weiter vereinheitlicht.

Die Zone 3 befindet sich innerhalb der Grenzen Fußgängerzone, Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Hans-Böckler-Straße, Neutorplatz und Bachstraße. Die Zone 4 umfasst den Bereich der Altstadt zwischen Stadtpark, Friedrich-Ebert-Straße und Rotbach.

Ab 3. Januar werden in diesen Zonen 156 Parkplätze in die Bewirtschaftung aufgenommen – davon 20 mit Parkscheibe und 136 mit Parkschein. Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr. Ein Bewohnerparkausweis kostet für ein Jahr 30 Euro, ein Zweijahresausweis kostet 60 Euro. Für Zone 3 „Bereich Innenstadt Südost“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt: Am Rutenwall, Bachstraße 23-37, Birkenhof, Douvermannstraße, Friedrich-Ebert-Straße 75-105 (ungerade Hausnummern), Hans-Böckler-Straße 20-24, Neustraße 1-59 (ungerade Hausnummern), Neutorplatz 2-8, Rutenwallweg, Saarstraße, Schloßstraße 1-19 (ungerade Hausnummern), Weidengrund und Wiesenstraße 43-68.

Für Zone 4 „Bereich Altstadt“ können Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen einen Bewohnerparkausweis beantragen: Althoffstraße, Altmarkt, Bachstraße 1-5, Brückstraße, Duisburger Straße 1-65, Elmar-Sierp-Platz, Eppinghovener Straße, Friedrich-Ebert-Straße 68-98 (gerade Hausnummern), Gartenstraße, Kolpingstraße, Kreuzstraße 1-8, Marktstraße 2-4 (gerade Hausnummern), Mozartstraße, Parkstraße, Platz D’Agen, Rittergasse, Ritterstraße, Schloßstraße 2-8 (gerade Hausnummern), Voerder Straße 1-43, Wasserstraße und Wiesenstraße 81-97.

Antrag auf Ausweis beim Bürgerbüro

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann beim Bürgerbüro Stadtmitte, Friedrich-Ebert-Straße 82-84, gestellt werden. Bei der Erstantragstellung wie auch bei der Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt: Bewohnerparkausweisantrag: Er steht als Formular zum Download auf der städtischen Internetseite (www.dinslaken.de) zur Verfügung; Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein; Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

Eine Nutzungserklärung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Eine Vermietererklärung muss vorgelegt werden, sofern man nicht selbst Eigentümer des Wohnraumes ist. Bei einer schriftlichen Antragstellung reicht es aus, wenn von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein sowie dem Personalausweis/Reisepass/Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie beigefügt wird.

Weitere Informationen findet man online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken.

Das Bürgerbüro Stadtmitte ist zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02064/66637 erreichbar.