Voerde. Stadt hielt den Weg, differenzierte Hebesätze anzuwenden, um private Haushalte nicht überzubelasten, für gangbar. Nun gibt es neue Erkenntnisse.

Die Beantwortung der Frage, wie die Stadt Voerde bei der Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vorgehen wird, könnte anders ausfallen als jüngst angenommen. Hintergrund: Seit Freitag gebe es eine „neue Erkenntnislage“, erklärt Bürgermeister Dirk Haarmann auf NRZ-Anfrage. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe den Kommunen ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Städtetages NRW zugeleitet hat, „das die in den Landesgutachten zuvor ausgeräumten Rechtsunsicherheiten als weiterhin evident bekräftigt“.

Es geht um die Möglichkeit für die Kommunen, bei der Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu differenzieren. Das NRW-Finanzministerium begründet diese den Kommunen eingeräumte Option damit, dass es durch das Bundesmodell für die Grundsteuerreform zu einer Verschiebung kommen könnte – mit der Folge, dass private Haushalte künftig mehr belastet würden als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Ob eine Differenzierung beim Hebesatz für die Grundsteuer B ein gangbarer Weg ist, darüber gibt es gegensätzliche Meinungen.

Große Skepsis herrschte zunächst auch im Voerder Rathaus. Dort wurde auf das „Klagerisiko“ und die bestehende Rechtsauffassung hingewiesen, dass der differenzierte Hebesatz „nicht gerichtsfest“ sei. Das im Auftrag des NRW-Finanzministeriums durch zwei Universitätsprofessoren erstellte Gutachten räumte bei der Voerder Verwaltung die ärgsten Bedenken aus. Nun gibt es eine weitere, konträre Bewertung der Sachlage.

Das neue Gutachten liege der Stadt aktuell noch nicht vor, „in der Quintessenz der Aussagen des Städte- und Gemeindebundes NRW kann aber festgestellt werden, dass eine rechtssichere Anwendung des differenzierten Hebesatzes demnach bis auf Weiteres ausscheidet“, erklärt Haarmann. Dieser Weg hätte für Voerde – Stand jetzt – bedeutet, dass der Hebesatz für Wohngrundstücke dort stabil bleibt. Für Nichtwohngrundstücke läge dieser ab 2025 erstmals bei 1274 v.H.. Ohne Differenzierung käme es zu einer Anhebung um rund 18 Prozent auf 815 v.H. (heute sind es 690 v.H.).

Auch die Verwaltung strebe weiterhin an, die Eigentümer von Wohngrundstücken „nicht stärker als unvermeidbar zu belasten“, versichert Haarmann. Insofern bleibe die Einführung eines differenzierten Hebesatzes als technisch adäquates Mittel das Ziel. Die Landesregierung müsse den Kommunen dafür aber ein rechtssicheres Verfahren zur Verfügung stellen und die Kommunen „von rechtlichen und damit hohen finanziellen Risiken“ befreien. „Solange dies nicht der Fall ist, bin ich verpflichtet, die Politik auf diese Risiken hinzuweisen“, sagt Haarmann.

Haupt- und Finanzausschuss berät am 1. Oktober in Voerde zu der Thematik

Man werde die kommenden Wochen intensiv nutzen, „um hier möglichst Klarheit zu erlangen“. Ein Beschluss zur eigentlichen Hebesatzfestlegung für die Grundsteuer B stehe ja jetzt auch noch gar nicht an, sondern soll „optimalerweise im vierten Sitzungszug getroffen werden“, erklärt Haarmann.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich am Dienstag, 1. Oktober, mit der Thematik befassen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr in Raum 137 des Rathauses.