Voerde. Beim An- und Abmelden von Hunden in Voerde versäumen Halter oft die Fristen. Die Stadt will nun durchgreifen. Diese Sanktionen plant sie ab 2025.

Bei der An- und Abmeldung von Hunden werden in Voerde nach Erfahrung der Stadt die einzuhaltenden Fristen „häufig missachtet“. Allerdings gibt es ihr zufolge keine klaren Regelungen darüber, wie solche und andere Verstöße zu sanktionieren sind. In der Praxis führe dies „zu erheblichem Aufwand“ bei der Abstimmung, Festsetzung und letztlich auch beim Eintreiben der Forderungen, heißt es in einer Beschlussvorlage der Verwaltung für die Politik, über die der Stadtrat Anfang Dezember befinden soll. Vorher, am Dienstag, 26. November, berät der Haupt- und Finanzausschuss darüber. Die Kommune will aus den genannten Gründen deutlich nachbessern: Die Hundesteuersatzung, die Mitte Dezember 2017 zum letzten Mal geändert wurde, soll entsprechend angepasst werden.

Zurzeit bestehe ein „viel zu weitläufig gefasster Ermessensspielraum“, der es erschwere, Sanktionsmaßnahmen zu verhängen und umzusetzen. In die Satzung sollen nach Vorschlag der Verwaltung nunmehr „definierte ,Verspätungszuschläge‘“ bei der An- bzw. Abmeldung eines Hundes aufgenommen werden. Insbesondere dadurch würden „belastbare, allgemeingültige Rahmenbedingungen geschaffen, die das Entstehen von Konfliktpotenzialen“, vor allem durch „mögliche Ungleichbehandlungen gleichgelagerter Fälle, verhindern“.

Konkret sind die folgenden Änderungen in der Hundesteuersatzung vorgesehen: Der Passus, wonach die Steuerpflicht „mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nachweislich veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt“ oder stirbt (Paragraph 6, Absatz 2), endet, soll erweitert werden. Fehlt es zwei Wochen danach an einem entsprechenden Nachweis, soll die Steuerpflicht künftig erst mit Ablauf des Monats aufgehoben werden, in dem die zuständige Stelle über die Abmeldung des Hundes in Kenntnis gesetzt wurde. Heißt: Solange der Vierbeiner nicht bei der Stadt abgemeldet ist, zahlt der Halter für ihn weiter.

Schon heute droht im Falle einer Ordnungswidrigkeit allgemein ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro – etwa dann, wenn der Halter den Hund nicht innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme bei der Stadt angemeldet hat. Bekommt eine von ihm gehaltene Hündin Nachwuchs, gilt eine andere Frist: Hier muss der Besitzer den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er drei Monate alt geworden ist, melden. Die geplante Anpassung bezieht sich auf Ordnungswidrigkeiten, die in Paragraph 9 unter den Punkten 3 bis 5 aufgeführt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Halter seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes „ohne sichtbar befestigte, gültige Steuermarke“ laufen lässt, „die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt“. Die Geldbuße soll hier künftig „bei mindestens einem Jahressteuersatz zuzüglich der Verwaltungskosten“ liegen.

Die weitere Anpassung der Satzung betrifft die Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen. Dieser Passus würde neu aufgenommen (Paragraph 10). Hier möchte die Stadtverwaltung die Möglichkeit von Verspätungszuschlägen verankern. Diese sollen dann erhoben werden können, wenn ein Hundehalter nicht rechtzeitig anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weggefallen sind, oder er einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig oder unter fehlender Angabe der Hunderasse bei der Stadt Voerde anmeldet. Der Verspätungszuschlag soll für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung zehn Prozent der beschiedenen Jahressteuer, mindestens jedoch 25 Euro zuzüglich der Verwaltungskosten betragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am Dienstag, 26. November, ab 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal (Raum 137) des Rathauses. Das letzte Wort in der Sache hat der Stadtrat, dem die angedachte Satzungsänderung am Dienstag, 3. Dezember, zur Entscheidung vorgelegt wird. Sitzungsort ist ab 17 Uhr die Aula des Gymnasiums Voerde in Friedrichsfeld.