Hamburg. Hamburger Finanzdienstleister ist insolvent. Die Kunden haben sich auf ein Geschäft außerhalb der klassischen Banken eingelassen.

  • Ruuky-Insolvenz: Wie sicher ist das Geld auf den Konten?
  • Grenzen zwischen klassischer Bank und E-Geldinstitut verwischen
  • E-Geld ist die digitale Alternative zum Bargeld

Nachdem Ruuky, ein Hamburger Anbieter von Jugendkonten, Insolvenz anmelden musste, stellt sich die Frage nach der Sicherheit der Einlagen. Zwar sind die von einem ausländischen Dienstleister verwalteten Konten von der Insolvenz nicht betroffen. Doch jetzt zeigt sich, die Ruuky-Jugendkonten unterliegen nicht der Einlagensicherung. Weder in Deutschland noch in einem anderen europäischen Land.

Das bestätigte der Insolvenzverwalter auf Nachfrage unserer Zeitung. „Bei E-Geld greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht ein“, sagt Jens-Sören Schröder, Partner in der Kanzlei Johlke Niethammer. E-Geld ist die digitale Alternative zum Bargeld, denn die Konten von Ruuky waren darauf ausgelegt, möglichst bargeldlos zu bezahlen.

Bank Ruuky: Geld auf Konten unterliegt nicht der Einlagensicherung

Zwar können die Konten mit wenigen Einschränkungen weiterhin genutzt werden, aber ob die Kunden wussten, dass sie sich auf ein neues Geschäftsmodell außerhalb des klassischen Bankensektors ohne Einlagensicherung einließen? „Darauf hätte deutlicher hingewiesen werden müssen“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Da Ruuky keine Banklizenz besitzt, arbeitet es mit dem belgischen Finanzdienstleister PPS zusammen. Dieses Unternehmen verwaltet als E-Geld-Anbieter die Konten der Ruuky-Kunden und konnte auch die Debit-Mastercard herausgeben. Nach Angaben von Ruuky verfügt PPS auch über eine Banklizenz. Doch das führt nicht automatisch zur klassischen Einlagensicherung, wie viele Verbraucher wahrscheinlich vermuten.

Bank Ruuky unterliegt nicht der BaFin-Aufsicht

Auf E-Geld haben sich immer mehr Anbieter in Europa spezialisiert. Damit ist es möglich, Kontodienstleistungen wie eine klassische Bank anzubieten. Die Grenzen zwischen klassischer Bank und E-Geldinstitut verwischen. Während in Deutschland für die Gründung einer Bank mit Vollbanklizenz mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital notwendig sind, reichen in der Europäischen Union 350.000 Euro für die Gründung eines E-Geld-Instituts.

Dennoch werden diese E-Geld-Anbieter beaufsichtigt. Wäre ein solcher Anbieter in Deutschland ansässig, wäre die Bankenaufsicht BaFin zuständig. Im konkreten Fall verweist ein Sprecher der Aufsichtsbehörde auf Belgien und darauf, dass Ruuky nicht der BaFin-Aufsicht unterliege, da es „kein erlaubnispflichtiges Geschäft betreibe“. Der Bankenverband äußert sich auf Anfrage nicht, da man nur die klassischen Banken vertrete.

Wie sicher ist Geld bei einem E-Geld-Anbieter?

Die Erlaubnis für ein E-Geld-Institut in einem Land reicht aus, um auch in anderen Ländern Europas aktiv zu werden. Den dortigen Aufsichtsbehörden wird die Tätigkeit lediglich angezeigt. Zuständig bleibt die Aufsichtsbehörde in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Wer sich also auf ein E-Geld-Institut einlässt, sollte möglichst darauf achten, dass es seinen Sitz in Deutschland hat. Denn wenn es Probleme gibt, ist der Kontakt zur BaFin vergleichsweise einfach.

Wie sicher sind nun die Gelder bei einem E-Geld-Anbieter? „Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sieht strenge Regelungen zum Schutz der Gelder vor“, sagt Insolvenzverwalter Schröder. „Anbieter müssen sie getrennt von anderen Vermögenswerten verwalten, auf sogenannten Sicherungskonten. Im vorliegenden Fall geschieht das durch die belgische Nationalbank. So bleiben die Gelder im Fall einer Insolvenz geschützt. Das Guthaben zählt nicht zur Insolvenzmasse.“ Mit dem E-Geld können nur bestimmte Aktionen ausgeführt werden. Das Ausreichen des Geldes als Kredit ist nicht möglich.

Bank Ruuky insolvent: Wann wird ein Investor gefunden?

Das ZAG ist allerdings eine deutsche Regelung. Sie setzt zwar eine europäische Richtlinie um, leichte Abweichungen in anderen Ländern sind aber möglich. Der Verbraucher müsste sich also über die Regelungen in dem jeweiligen Land extra informieren. Ein großer Unterschied zur einheitlich geregelten europäischen Einlagensicherung, nach der 100.000 Euro pro Anleger in jedem Land gesichert sind.

Wer sich jetzt ärgert, dass er bei Ruuky Kunde ist, sollte sich noch einmal die Nutzungsbedingungen anschauen. Dort steht am Schluss unter dem Punkt Allgemeines: „Der belgische Einlagensicherungsfonds ist für dieses Konto und diese Karte nicht zuständig. Es gibt keine anderen Entschädigungssysteme zur Deckung von Verlusten, die im Zusammenhang mit dem Konto geltend gemacht werden.“

Nach Angaben des Insolvenzverwalters gibt es mehr als 20 Interessensbekundungen für das Geschäft für Ruuky. „Ich kann nicht beurteilen, wie bald ein Investor gefunden wird“, sagt Föller. „Wenn man nicht so lange warten will, dann zieht man sein Geld ab.“ Die Verbraucherschützerin ist ohnehin nicht davon überzeugt, dass virtuelles Geld das richtige für ein Taschengeldkonto ist.