Hamburg. Bisher ist die Gruppe „Die Kammer sind Wir“ nicht zur Wahl zugelassen. Wahlgruppe will notfalls auch vor Gericht ziehen.
Die bisher nicht zur Plenumswahl der Handelskammer zugelassenen Kandidaten der Gruppe „Die Kammer sind Wir“ (DKSW) verlangt mit Nachdruck eine sofortige Zulassung zu der Wahl im Frühjahr 2020. Sie sehen sich zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen und untermauern diese Auffassung nun mit einem elfseitigen Papier, der sie in diesem Fall vertretenden Rechtsanwälte, das dem Abendblatt vorliegt. „Die Anwälte kommen zu einem klaren Fazit: Alle Regeln wurden eingehalten, die Unterstützerunterschriften müssen von der Kammer akzeptiert werden“, so die Wahlgruppe. Es gebe offenbar einige in Hamburg, denen es nicht gefalle, dass man sich mit guten und neuen Ideen weiter engagiere. Dann werde lieber versucht das Recht zu biegen, anstatt mit eigenen Ideen zu werben.
Bisher ist die Gruppe nicht zur Wahl zugelassen, weil sie aus Sicht des Wahlausschusses bei den notwendigen Unterstützerlisten illegal mit Blankolisten gearbeitet hat. So wurden Unterschriften geleistet, ohne dass der oder die Kandidaten auf den jeweiligen Formularen standen. „Letztlich unterstützen diejenigen, die unterschreiben, nicht primär eine Person, sondern die Position der gesamten Wahlgruppe“, sagte DKSW-Sprecher Kai Elmendorf dem Abendblatt. Zudem sei dieses Verfahren auch bei der vergangenen Plenumswahl üblich gewesen.
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Damals habe sich niemand daran gestört. Elmendorf und seine Mitstreiter verlangen nun eine sofortige Zulassung, damit sie im Wahlkampf keine Nachteile gegenüber der Konkurrenz haben. Eigentlich will der Wahlausschuss erst am 9. Dezember auf seiner nächsten Sitzung über die Einsprüche der 30 Kandidaten entscheiden. Dies hält Elmendorf aber für zu spät. Zudem machte der DKSW-Sprecher im Gespräch mit dem Abendblatt klar, dass die Wahlgruppe notfalls auch vor Gericht ziehen werde, um ihre Interessen durchzusetzen.