Hamburg. Der zuständige Ausschuss fordert weitere Angaben zu Kandidaten. Die W-Gruppe ist betroffen und fühlt sich benachteiligt.
Es hat ganz den Anschein, als ginge bei der Hamburger Handelskammer nichts mehr glatt: Am Freitagnachmittag beschäftigte sich der Wahlausschuss mit den vorliegenden Kandidaturen für die Plenarwahl im Januar und Februar 2020 – eigentlich eine Formalie, könnte man denken. Doch es kam anders. „Bei einigen Kandidaturen sieht der Wahlausschuss noch die Erforderlichkeit einer weiteren Sachverhaltsermittlung“, teilte die Kammer nach der Sitzung mit. Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten würden am Montag hierüber informiert.
Im Vorfeld hatte es Diskussionen um die Zulässigkeit von Kandidaturen der so genannten W-Gruppe („Die Kammer sind wir“, DKSW) gegeben. Der Hintergrund: Kandidaten benötigen eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften, damit sie antreten dürfen. Die W-Gruppe soll dabei jedoch mit Blanko-Listen gearbeitet haben, auf denen der Name des Kandidaten noch nicht eingetragen war – was zum Beispiel bei Kommunalwahlen als unzulässig gilt.
Handelskammer will Kandidatenliste am Montag vorlegen
DKSW-Sprecher Kai Elmendorf bestätigte dem Abendblatt, dass die vom Wahlausschuss geforderte „weitere Sachverhaltsermittlung“ mit den umstrittenen Unterstützerunterschriften in Zusammenhang steht. Nach seiner Auffassung ist jedoch schon das vom Wahlausschuss gewählte Verfahren der Unterschriftensammlung „angreifbar“. Elmendorf sieht eine „ganz klare Ungleichbehandlung“ der W-Gruppe, der einstigen Kammerrebellen: „Man versucht, Kandidaten auszuschließen. Das finde ich nicht in Ordnung.“
Die Kammer will die Liste der unstrittigen Kandidaten am Montag vorlegen. In einigen Untergruppen sei eine Nachfrist zur Findung weiterer Kandidaten nötig. Die 58 Sitze im künftigen Plenum verteilen sich auf neun Wahlgruppen (Branchen) mit je drei Untergruppen je nach Betriebsgrößen.