Hamburg. Bewerber der einstigen Rebellen wollen juristisch gegen ihren Ausschluss vorgehen. Die Wirtschaftsbehörde hält sich raus.

Die Wahlen zur Handelskammer Hamburg drohen schon vor ihrem Beginn in juristischem Chaos zu versinken. Die Kandidaten der Wahlgruppe „Die Kammer sind Wir!“ (DKSW) wollen gegen ihren vorläufigen Ausschluss vom Wahlgeschehen rechtlich vorgehen. „Hier wird eine Gruppe von Kandidaten massiv benachteiligt. Wenn die Kammer uns von der Wahl ausschließt, werden wir die Wahl anfechten“, sagte Kai Elmendorf, Sprecher der DKSW-Gruppe. Die Wahlen finden Mitte Januar bis Mitte Februar 2020 statt.

Am vergangenen Freitag hat der Wahlausschuss der Kammer entschieden, die 30 Kandidaten der Gruppe der einstigen Kammerrebellen nicht zur Wahl zuzulassen. Stattdessen sollen die Wahlunterlagen in einer „Sachverhaltsermittlung“ neu überprüft werden. Die Gruppe soll nämlich gegen die Wahlordnung verstoßen haben. Wer für das Plenum der Handelskammer kandidieren will, benötigt eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften. Die W-Gruppe soll dabei jedoch mit Blanko-Listen gearbeitet haben, auf denen der Name des Kandidaten noch nicht eingetragen war. Dazu hatte eine DKSW-Präsentation aufgerufen.

Vorwurf des Wahlbetrugs wird zurückgewiesen

Die Wahlkommission stützt ihre Entscheidung auf ein Rechtsgutachten einer Hamburger Anwaltskanzlei, wonach Unterstützungsunterschriften erst eingesammelt werden dürfen, wenn die Kandidaten identifiziert sind. Das Gutachten rät dem Wahlausschuss zu eben jener Einzelfallprüfung, bei der die Kandidaten befragt werden sollen, wie ihre Unterstützungsunterschriften zustande gekommen sind. Im Zweifel sollen auch die Unterstützer befragt werden.

Elmendorf weist den Vorwurf des Wahlbetrugs entschieden zurück. „Selbstverständlich haben unsere Kandidaten festgestanden, bevor die Unterstützungsunterschriften eingesammelt wurden. Wir haben lediglich unseren Kandidaten geraten, die Felder in den Antragsformularen freizulassen, bei denen sie sich nicht sicher sind.“

Keine Chancengleichheit für Kandidaten

Selbst wenn der Wahlausschuss das Vorgehen der DKSW nach der Prüfung für unbedenklich hält, sei die ganze Wahl schon jetzt nur noch eine Farce“, so Elmendorf weiter. „Der Wahlausschuss tagt erst wieder am 9. Dezember. Bis dahin sind wir zur Untätigkeit verdammt, während alle anderen Kandidaten schon Wahlkampf machen können. Deshalb behalten wir uns vor, einen Antrag auf Verschiebung der Wahl zu stellen, um für alle Kandidaten die gleichen Chancen zu haben.“

Die Rechtsaufsicht der Wirtschaftsbehörde sieht keinen Grund, in das Verfahren einzugreifen: „Gegen Entscheidungen des Wahlausschusses, ob Wahlvorschläge gültig sind oder nicht, könnte im negativen Fall durch die betroffenen Wahlbewerber das Verwaltungsgericht angerufen werden. Die Rechtsaufsicht ist hierbei nicht involviert. Das Wahlverfahren der Handelskammer hat sein eigenes Regelwerk“, sagte eine Sprecherin.

Angesichts des Wahlgezerres meldete sich aber der Vorsitzende der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg, Gunter Mengers, zu Wort. Für die VEEK sei wichtig: Die Kandidaten müssten ehrbar handeln. „Irreführende Darstellungen werden von uns nicht akzeptiert.“ Der Vorwurf wiege aus seiner Sicht so schwer, dass der Wahlausschuss dem nachgehen müsse.