Hintergrund sind Ermittlungen wegen eines groß angelegten Steuerbetrugs mit Luftverschmutzungsrechten. Bankhaus will kooperieren.

Frankfurt/Main. Gegen fünf Mitarbeiter der Deutschen Bank ist wegen des Verdachts auf Geldwäsche und versuchte Strafvereitelung Haftbefehl erlassen worden. Das teilte die hessische Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch in Frankfurt mit.

Rund 500 Beamte von Bundeskriminalamt, Steuerfahndung und Bundespolizei durchsuchten am Morgen Geschäftsräume der Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt und zahlreiche weitere Wohnungen und Geschäftsräume, unter anderem in Berlin und Düsseldorf. Bei den Ermittlungen geht es um Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Emissionsrechten.

Deshalb hatte es bereits im Frühjahr 2010 Durchsuchungen bei der Deutschen Bank gegeben. Gegen insgesamt 25 Mitarbeiter der Bank werde wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchten Strafvereitelung ermittelt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

In den Ermittlungen hätten sich weitere Verdachtsmomente ergeben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Wittig. „Es besteht nunmehr unter anderem der Verdacht, dass den Ermittlungsbehörden von Mitarbeitern der Bank Beweismittel vorenthalten und Geldwäscheverdachtsanzeigen nicht erstattet wurden“, hieß es in der Mitteilung der Behörde.

„Die Deutsche Bank kooperiert weiter vollumfänglich mit den Behörden“, sagte ein Bank-Sprecher. Das Geldhaus hatte den Handel mit Zertifikaten zur Luftverschmutzung aktiv gefördert, obwohl früh klar war, dass er von Händlern für Steuerbetrügereien missbraucht wurde.

Das Institut hatte in diesem Jahr Finanzkreisen zufolge fünf Mitarbeiter wegen deren mutmaßlicher Verwicklung in diesen Fall suspendiert, aber nicht entlassen. Ob es sich um die selben fünf handelt, gegen die nun Haftbefehle ergingen, blieb zunächst offen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Dezember 2011 sechs Investmentbanker wegen millionenschweren Steuerbetrugs zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Während des Prozesses waren auch sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der Ermittler geraten.

Der Vorsitzende Richter Martin Bach hatte die Deutsche Bank in seiner Urteilsbegründung für deren Rolle in dem großangelegten Steuerbetrug ausdrücklich kritisiert. Während andere Banken die Geschäftsbeziehungen zu den Angeklagten wegen mangelnder Erfahrung und fehlender Kompetenz abgelehnt hätten, sei die Deutsche Bank ohne große Überprüfungen zur Zusammenarbeit bereit gewesen. In einem Fall sei der Zusammenarbeit in dem millionenschweren Geschäft nur ein zehnminütiges Gespräch vorausgegangen.

Die Angeklagten waren im Tatzeitraum zwischen September 2009 und April 2010 Geschäftsführer von Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Hamburg und Paderborn. Über mehrere Gesellschaften und Firmen handelten sie in verschiedenen Ländern mit CO2-Emissionszertifikaten.

Dabei kauften sie die teuren Klimarechte umsatzsteuerfrei ein, gaben dann aber bei der monatlichen Meldung ans Finanzamt an, die Umsatzsteuerbeträge in Millionenhöhe entrichtet zu haben. Durch die Vielzahl von eingeschalteten Zwischenhändlern wurde die Hinterziehung der Umsatzsteuer dabei geschickt verschleiert.

In Gang gekommen waren die Ermittlungen einst bei einer Razzia gegen mutmaßliche Umsatzsteuerbetrüger in mehreren europäischen Ländern im April 2010. Dabei waren auch schon Angestellte der Deutschen Bank in Verdacht geraten, Umsatzsteuerbetrug mit den Luftverschmutzungsrechten begangen zu haben. Die Händler sollen mit einer internationalen Bande kooperiert haben, die den deutschen Fiskus beim Handel mit den CO2-Zertifikaten um Hunderte Millionen Euro geschädigt hat. Über Umsatzsteuerkarusselle kassierten zahlreiche Firmen zu Unrecht Steuererstattungen.