Weil sich die EU-Länder nicht einigen können, hat Präsident Hollande eine eigene Finanzsteuer eingeführt. Abgabe hält sich in Grenzen.
Paris. Beim Kauf zahlreicher französischer Aktien wird seit diesem Mittwoch eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.
Eine weitere neue Steuer in Höhe in Höhe von 0,01 Prozent erhebt Frankreich auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen.
+++ Schäuble: "Koalition der Willigen" statt großer Lösung +++
+++ EU-Finanzminister streiten über Börsensteuer +++
Im Gegensatz zur Abgabe auf Aktiengeschäfte betrifft diese allerdings lediglich Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Vollkommen steuerfrei bleibt zunächst der Kauf normaler Unternehmens- und Staatsanleihen.
Die Einführung der Finanztransaktionssteuer war bereits im Frühjahr unter der konservativen Regierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen worden. Dessen sozialistischer Nachfolger François Hollande will sie nun möglichst schnell verschärfen und sie auf alle Finanztransaktionen ausdehnen. In einem ersten Schritt beließ er es allerdings bei einer Anhebung des Steuersatzes auf die Aktiengeschäfte. Die Erhöhung von 0,1 auf 0,2 Prozent passierte erst wenige Stunden vor Inkrafttreten der Abgabe das Parlament.
+++ Fragen & Antworten: Was es mit der Finanztransaktionssteuer auf sich hat +++
+++ Berlin will Regulierung für Börsen vorantreiben +++
Nach Angaben der französischen Regierung werden in diesem Jahr die Aktien von 109 Unternehmen von der Steuer betroffen sein. Darunter sind die des Autobauer Renault oder des Luxusgüterkonzerns LVMH. Die neuen Abgaben soll jährlich einen Milliardenbetrag in den Staatshaushalt spülen.
Eine europaweite Finanztransaktionssteuer auf sämtliche Finanzmarktgeschäfte und -produkte ist wegen des Widerstand von Ländern wie Großbritannien bislang nicht in Sicht. Mindestens neun Befürworter-Staaten wollen eine solche Abgabe allerdings im Rahmen einer „verstärkten Zusammenarbeit“ als Vorreiter einführen. Unter ihnen ist neben Frankreich auch Deutschland. Bestimmte Arten einer Finanztransaktionssteuer gibt es nach Angaben der EU-Kommission bereits in etlichen EU-Staaten wie Belgien, Zypern, Finnland, Griechenland oder Irland. (dpa/abendblatt.de)