Allein Eon fordert acht Milliarden vom Fiskus. Mitbewerber RWE nannte noch keine konkrete Summe – Vattenfall will sich anschließen.

Berlin. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende wollen die deutschen Energieversorger Milliarden von Euro Schadenersatz für den Atomausstieg einklagen. Eon beziffere seinen Schaden durch die von der Bundesregierung geplante Energiewende in seiner Verfassungsbeschwerde auf rund acht Milliarden Euro, sagte ein Sprecher am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Der Versorger ist zudem zuversichtlich, dass der Fiskus letztlich zahlen muss: „Wir gehen davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird.“ Insgesamt beliefen sich die Forderungen der Energieriesen an den Steuerzahler auf rund 15 Milliarden Euro, berichtete das Blatt weiter. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wolle noch in dieser Woche die Eon-Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken – vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltschutzorganisation Greenpeace.

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Nach Ansicht von Beobachtern zeige die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nimmt. Auch die Beschwerde von RWE solle noch im Juni demselben Kreis von Betroffenen zugestellt werden. Eine RWE-Sprecherin wollte sich am Morgen nicht zur Höhe der Schadenersatzforderungen des Essener Konzerns äußern.

Der schwedische Stromkonzern Vattenfall wolle sich dem Vorgehen anschließen, berichtete das Blatt weiter. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will, weil es Regeln zum Schutz von Investitionen verletzt sieht. Die Gesamtforderungen würden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, hieß es in dem Bericht. Aktien von Eon und RWE legten am Morgen je rund zwei Prozent zu und gehörten damit zu den größten Gewinnern im Leitindex Dax.

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Die deutschen Atomkraftwerk-Betreiber fordern neben Schadenersatz für den Wertverlust der Anlagen auch eine Entschädigung für noch getätigte Investitionen, die sich nun nicht mehr amortisierten. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über den Schadenersatz selbst entscheidet es nicht. Diesen müssten die Versorger dann gegebenenfalls vor einem anderen Gericht durchsetzen. (Reuters/abendblatt.de)