Im Prozess Torbern P., um die brutale Attacke auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße, sind die Strafanträge gestellt worden.
Berlin. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Berlin für den U-Bahnschläger Torben P. vier Jahre Jugendhaft. Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von „nicht mehr als zwei Jahren“ auf Bewährung aus.
Die Staatsanwaltschaft sprach von „gezielten“ Tritten gegen das Opfer und bezeichnete die Tat als „rücksichtslos und lebensverachtend“. Aus Sicht der Verteidigung war der Gewaltexzess die Tat eines „stark alkoholisierten“ und unter „starker affektiver Erregung“ stehenden jungen Mannes. Diese Umstände sprächen gegen einen Tötungsvorsatz.
Opferanwältin wertet Gewaltexzess als Mordversuch
Die Opferanwältin sah hingegen niedrige Beweggründe im Verhalten des 18-Jährigen und plädierte auf eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes. Ihrer Ansicht nach war das Verhalten von Torben P. von „menschenverachtendem Vernichtungswillen“ getragen. Ihr Mandant leide bis heute unter den Folgen und sei in psychologischer Behandlung.
In dem seit drei Wochen laufenden Verfahren hatte Torben P. im Wesentlichen gestanden, am Karsamstag auf dem Bahnsteig der Linie 6 einen damals 29-Jährigen nach einem Streit mit einer Flasche niedergeschlagen und viermal gegen den Kopf getreten zu haben.
Die Tat ist eine Schweinerei„, hatte Torben P. geäußert und sei auch nicht mit Alkohol zu entschuldigen. Er habe bis heute keine Erklärung dafür. Hinsichtlich der brutalen Tritte auf den Kopf des Opfers verwies er auf Erinnerungslücken.
Das mutige Einschreiten eines Touristen aus Bayern hatte damals wohl Schlimmeres verhindert. Als der 22-Jährige dem Opfer helfen wollte, war er von Torben P. und einem mitangeklagten Freund niedergeschlagen worden. Auch der heute 19-Jährige war vor Gericht geständig. Für ihn wurden wegen unterlassener Hilfeleistung sowie gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung drei Wochen Dauerarrest sowie 100 Stunden Freizeitarbeit und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs gefordert.
Verteidigung sieht keinen Tötungsvorsatz
Die Verteidigung von Torben P. nannte mehrere Gründe, warum es aus ihrer Sicht keinen Tötungsvorsatz gab. So habe Torben P. kein Motiv gehabt, das Opfer zu töten. Auch die Verletzungen des Opfers sprächen gegen einen Tötungsvorsatz. Nach Einschätzung einer Gerichtsmedizinerin waren die Tritte gegen den Kopf zwar potenziell lebensgefährlich, die eigentlichen Verletzungen aber nicht. Das Opfer hatte eine Gehirnerschütterung, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch erlitten.
Motiv des Gewaltausbruchs bleibt ungeklärt
Während die Staatsanwaltschaft die Erinnerungslücken von Torben P. als “Schutzbehauptung„ wertete, sah die Verteidigung darin “typische Rauschfolgen„. Das Motiv der Tat blieb ungeklärt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten darin überein, dass die Persönlichkeit des Angeklagten nur schwer mit der Tat in Einklang zu bringen sei. Dennoch war die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass seine Alkoholisierung nicht “so maßgeblich„ war, wie von ihm behauptet. Torben P. habe “bewusst und gezielt ausschließlich gegen den Kopf„ getreten. Ihrer Ansicht nach waren beide Angeklagte am Tattag “geradewegs auf Streit aus„ und hatten die Auseinandersetzung mit dem Opfer provoziert. Das Urteil wird am 19. September verkündet.