Der Gymnasiast Torben P. muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten. Er soll bei dem Gewaltexzess auf dem U-Bahnhof durch Alkohol enthemmt gewesen sein.
Berlin. Als er am Karsonnabend auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen niedergeschlug und durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzte, war der Gymnasiast Torben P. sturzbetrunken. Die Anklage geht von einem Blutalkoholwert von 3,11 Promille aus. Deshalb ist P. möglicherweise vermindert schuldunfähig. Eine Gutachterin sagte am Dienstag vor dem Landgericht Berlin, es sei „nicht vollkommen auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten zur Tatzeit durch Alkohol erheblich vermindert gewesen sein könnte“.
Der junge Mann muss sich derzeit vor Gericht wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die brutale Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.
Zu Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er betonte, dass die Tat nicht zu entschuldigen sei, auch nicht durch Alkohol. Er gab aber an, sich an die Tritte nicht erinnern zu können. Der Angeklagte hatte sich gestellt, nachdem mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach ihm gefahndet worden war.
Die Sachverständige Cornelia Mikolaiczyk verwies darauf, dass ihrer Einschätzung unterschiedliche Angaben zu der Trinkmenge von Torben P. zugrunde liegen, die daher „wenig aussagekräftig“ sei. Das Überwachungsvideo sei aber „ein starker Beweis“ dafür, dass Torben P. durch den Alkohol „deutlich enthemmt war“ in seinem Verhalten. Hinsichtlich psychischer Störungen, die zur Tatzeit beim Angeklagten vorgelegen haben könnten, wollte sich die Gutachterin nicht festlegen.
Zum Zeitpunkt der Begutachtung habe der 18-Jährige unter einer schweren depressiven Episode gelitten als Reaktion auf die Tat, sagte die Expertin. Auch sei zu vermuten, dass vor der Tat depressive Störungen „phasenweise“ bei ihm vorlagen. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der Familiensituation zu sehen. Ihrer Ansicht nach wuchs Torben P. in einem „äußerlich intaktem Umfeld“ auf, in dem „innerlich aber Vereinzelung bestand“.
Die Gutachterin verwies auf die Krankheit der Eltern des Schülers, die täglich präsent gewesen sei und unter der der Angeklagte gelitten habe. Diese Krankheiten hätten seinen Lebensalltag „geprägt“ und auch die Eltern verändert. Dennoch sei in der Familie das Thema Krankheit tabu gewesen, hieß es. Die Eltern sind seit Mitte der 90er Jahre krankheitsbedingt Frührentner.
Im Prozess muss sich auch ein Freund des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Der inzwischen 19-Jährige soll bei dem Gewaltexzess tatenlos zugesehen haben. Außerdem soll er mit Torben P. einen Touristen aus Bayern, der dem Opfer helfen wollte, zusammengeschlagen haben. Für den nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag sind die Plädoyers geplant.