Das Jugendhilfezentrum entschuldigte sich bei in einem Brief bei ehemaligen Heimkindern. Mixa weist die Vowürfe weiter zurück.
Schrobenhausen. Das Kinder- und Jugendhilfezentrum in Schrobenhausen geht auf Distanz zum Augsburger Bischof Walter Mixa, der von ehemaligen Heimkindern beschuldigt wird, sie in den 70er und 80er Jahren verprügelt zu haben. In einem Brief von Stadtpfarrer Josef Beyrer und Heimleiter Herbert Reim an mutmaßliche Opfer heißt es: „Wir möchten ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir Ihre Vorwürfe ernst nehmen. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie Herr Bischof Dr. Mixa mit ihren Vorwürfen umgeht.“
Beyrer und Reim entschuldigen sich bei den Betroffenen im Namen der Stiftung. Sie schreiben darüber hinaus: „Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Entschuldigung weder Geschehenes ungeschehen machen noch Ihren Schmerz und Ihre Gefühle gegenüber dem Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef sowie Herrn Bischof Dr. Mixa lindern kann.“
Mixa weist die Prügelvorwürfe zurück. Unter anderem wurden sie von seinem Bistum als Versuch, einen profilierten Bischof zu diskreditieren bezeichnet.
Der frühere bayerische Wissenschaftsminister und heutige Sprecher des christsozialen Katholikenkreises Thomas Goppel sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Für den Bischof ist das jetzt der allerletzte Zeitpunkt, wo er noch reinen Tisch machen kann.“ Mixa müsse aus der selbstgewählten Wagenburg herauskommen. Nur so könne er seine Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. „Weiteres Schweigen verschlimmert nur die Ausgangslage.“
Der Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, Klaus Mertes, der mit dem Öffentlichmachen der Missbrauchsfälle an seiner Schule die aktuelle Missbrauchsdebatte losgetreten hatte, sagte Deutschlandradio Kultur, für die Opfer sei insbesondere die strafrechtliche Aufarbeitung „äußerst schmerzlich“. Auf der anderen Seite sei das Wissen darum, dass der Täter bestraft wird, wichtig für den Versöhnungsprozess der Opfer mit sich selbst, ihrem Leben und eventuell auch mit der Institution, in der sie verletzt worden seien. „Es ist eine entscheidende Voraussetzung für Versöhnung zu wissen, dass der Täter bestraft ist“, sagte Mertes.