Hamburg. Hamburger Oberlandesgericht schafft klare Verhältnisse im Prozess um Bakery Jattas Geld. Was der Anwalt des HSV-Profis sagt.

Es ging überschaubar zu, als Richter Buchholz am Donnerstagmorgen um 9.50 Uhr den Raum 132 am Hamburger Oberlandesgericht aufschloss. Nur das Abendblatt war zur Urteilsverkündung im Honorarstreit zwischen Mahmut Aktas und HSV-Profi Bakery Jatta und seinen Berater Efe Aktas gekommen. „Die Berufung gegen das Urteil vom Landgericht Hamburg (…) wurde zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen“, verkündete Buchholz.

Es bleibt also beim Sieg von Jatta vor Gericht in dem mehr als zweieinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit. Der Streitwert der vom HSV-Spieler und seinem Berater geforderten Summe war inzwischen auf insgesamt 598.250 Euro angewachsen.

Jatta-Prozess: HSV-Profi siegt vor Gericht

Jattas früherer für die Vorbereitung auf das Profifußball-Geschäft engagierter Betreuer Mahmut Aktas hatte den Gambier auf zehn Prozent seiner Einkünfte auf Lebenszeit verklagt. Er behauptet, eine solche Vereinbarung sei im Januar 2016 mit Jatta und dessen Berater Efe Aktas, mit dem er nicht verwandt ist, in der Bremer Fußballhalle Soccerking getroffen worden.

Zu diesem Zeitpunkt war der Flügelstürmer des HSV, der als Geflüchteter über Bremen den Weg nach Hamburg fand, erst 17 Jahre alt, also noch minderjährig. Selbst ein mündlicher Vertrag wäre damit unwirksam. Das Gericht zweifelt allerdings ohnehin daran, dass es jemals zu einer Vereinbarung, wie sie Mahmut Aktas in insgesamt fünf Verhandlungen behauptet hat, gekommen ist.

Zudem erklärte Richter Buchholz die Forderung als „sittenwidrig“ und damit „nichtig“, weil „die genauen Leistungen des Klägers vage“ seien. Unbestritten ist lediglich, dass Mahmut Aktas sich eine Zeit lang um Jatta gekümmert hatte, ihn zum Training fuhr und ihm eine Wohnung besorgte. Dafür kassierte er auch die tatsächlich vertraglich vereinbarten 12.000 Euro. Mehr steht ihm nicht zu, urteilte das Gericht nun final. „Die Revision wird nicht zugelassen“, sagte Buchholz.

Klares Urteil im Jatta-Prozess: Das sagt sein Anwalt

„Die Entscheidung ist nicht überraschend“, sagt Jattas Anwalt Thomas Bliwier dem Abendblatt. „Nach meiner Auffassung war die gesamte Klage aussichtslos. Es wurde versucht, aus der positiven sportlichen Entwicklung von Herrn Jatta Kasse zu machen. Das ist misslungen, die Gerichte haben das in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.“

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Eine kleine Hintertür bleibt jedoch noch geöffnet für Mahmut Aktas, der eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einreichen kann. Diese Möglichkeit besteht, weil es um mehr als 20.000 Euro geht.

Allerdings gilt es als fraglich, ob seine bislang greifende Rechtsschutzversicherung auch eine Klage vor dem BGH finanzieren würde. „Einem solchen möglichen Vorgehen wird kein Erfolg beschieden sein. Für mich ist die Sache erledigt“, sagt Bliwier.