Hamburg. Ein früherer Betreuer des HSV-Profis forderte ein sattes Honorar. Wie die Richterin ihr Urteil begründet und was Jattas Anwalt sagt.

Passend zur Vorweihnachtszeit ging es besinnlich zu, als die Richterin um 14 Uhr Raum A251 im Hamburger Ziviljustizgebäude betrat, um das Urteil im Prozess gegen HSV-Profi Bakery Jatta (25) zu verkünden. „Die Klage wird abgewiesen, der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen“, teilte die Richterin dem Abendblatt mit, denn andere Personen waren nicht anwesend.

Jattas früherer für die Vorbereitung auf das Profifußball-Geschäft engagierter Betreuer Mahmut Aktas hatte den Gambier auf zehn Prozent seiner Einkünfte verklagt. Er behauptet, eine solche Vereinbarung sei im Januar 2016 mit Jatta und dessen Berater Efe Aktas, mit dem er nicht verwandt ist, in der Bremer Fußballhalle Soccerking getroffen worden.

Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 416.500 Euro. Doch Mahmut Aktas konnte diesen angeblich vereinbarten Vertrag auch in vier Sitzungen nicht beweisen, weshalb er mit seiner Forderung vor Gericht gescheitert ist.

HSV-Profi Bakery Jatta siegt vor Gericht

„Das Urteil ist richtig, das Verfahren war für Jatta natürlich belastend“, teilte sein Anwalt Thomas Bliwier auf Anfrage mit. „Wir sind froh, dass dieser dreiste Versuch, auf seinem sportlichen Erfolg Kasse zu machen, durch das Gericht zurückgewiesen worden ist.“

In ihrer Urteilsbegründung monierte die Richterin zudem, dass Mahmut Aktas Zeugen benannt hatte, die seine Sichtweise lediglich vom Hörensagen unterstützten. „Mein Ex-Mann berichtete mir von Vertragsgesprächen und -unterzeichnungen“, hatte seine Ex-Frau Melanie K.* Anfang November ausgesagt. Gesehen habe sie einen Kontrakt allerdings „nie“. Der Richterin fehlte folgerichtig „die Überzeugung, dass die Behauptung des Klägers stimmt“.

Bakery Jatta: Geht Prozess noch weiter?

Keine Rolle für das Hamburger Landgericht spielte dagegen, dass Jatta zum Zeitpunkt jenes von allen Seiten bestätigten Treffens in der Bremer Soccerhalle erst 17 Jahre alt, also noch minderjährig war. Eine Tatsache, die auch einen mündlichen Vertrag unwirksam machen würde. Es sei denn, seine damals als Vormund anerkannte Bremer Sozialarbeiterin hätte die mutmaßliche Vereinbarung genehmigt. Doch mit dieser Frage musste sich die Richterin gar nicht erst auseinandersetzen, weil es gar keinen Beweis für etwaige Vergütungsansprüche von Mahmut Aktas gibt.

Mehr zum Thema:

Noch offen ist, ob Mahmut Aktas in Berufung gegen das Urteil gehen wird. Die Frist hierfür beträgt einen Monat.

*Name geändert