Hamburg. Endlich Klarheit im Prozess von Ex-HSV-Profi Douglas Santos. Ein Spielerberater forderte Millionen vom HSV.
Einen Tag vor dem Stadtderby zwischen St. Pauli und dem HSV hat der Club aus dem Volkspark einen Sieg vor Gericht eingefahren. Im Prozess um den ehemaligen HSV-Profi Douglas Santos ist die Honorarklage von Spielerberater Marcus Haase abgewiesen worden. Der Geschäftsführer von macospo trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Der Brasilianer Santos war im Sommer 2019 für zwölf Millionen Euro vom HSV zu Zenit St. Petersburg gewechselt. Wegen erfolgsabhängiger Boni ist die Summe inzwischen auf 14 Millionen Euro angestiegen.
HSV siegt im Santos-Prozess
Vor dem Hamburger Landgericht äußerte die Richterin am Donnerstag „erhebliche Bedenken“, dass es jemals eine vertragliche Vereinbarung mit Haase gegeben habe, dessen Forderung sich inklusive Prozesszinsen auf inzwischen mehr als zwei Millionen Euro summiert hatte. Geld, das der HSV nun aufgrund der eindeutigen Beweislage einspart.
„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sind wir nicht davon überzeugt, dass tatsächlich ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Die Klage sei an vier Kernpunkten gescheitert: Zum einen ließe sich die Provisionsforderung nicht beweisen. Zudem zweifele die Richterin daran, dass Haase tatsächlich vom HSV für den Transfer von Douglas Santos beauftragt worden sei, weil die Zeugen Ex-Sportchef Ralf Becker, Ex-Vorstand Bernd Hoffmann und Sportvorstand Jonas Boldt „alle das Gegenteil begründet hatten“.
HSV: Geht Santos-Prozess in der Verlängerung?
Als dritten Punkt äußerte die Richterin Zweifel am Willen des HSV, sich rechtlich an Haase binden zu wollen. „Es ist nichts Schriftliches abgeschlossen worden“, stellte sie klar, obwohl die Fifa-Regularien dies vorgesehen hätten. Des Weiteren hätten sowohl Hoffmann als auch Becker vor einer Rücksprache mit dem Aufsichtsrat einen solchen Vertrag gar nicht abschließen dürfen.
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„Ganz erheblich“ spreche gegen Haase, dass dieser in Gesprächen mit den HSV-Funktionären immer wieder darauf hingewiesen habe, eine Provision für seine Tätigkeit zu erwarten. „Das war für uns ein deutliches Indiz dafür, dass er selber nicht von einer rechtlichen Bindung ausgegangen war.“
Damit gab die Richterin dem HSV in allen Punkten recht. Ob Haase Einspruch gegen das Urteil einlegen wird, ist noch unklar. Die Frist hierfür beträgt vier Wochen.