Hamburg. Der HSV-Verteidiger wird vom DFB-Sportgericht für zwei Jahre wegen Doping gesperrt. Die Begründung wirft allerdings Fragen auf.

Auf den ersten Blick wirkte die Nachricht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) so, als gehe es tatsächlich um Mario Vuskovic. „DFB-Sportgericht sperrt Vuskovic zwei Jahre“, lautete die Überschrift des gestern verkündeten Urteils im Dopingfall des HSV-Profis.

Der Kroate war am 16. September positiv auf Erythropoetin (Epo) getestet worden. Das Ergebnis wurde durch die B-Probe bestätigt, und die Wissenschaftler der Welt-Antidoping-Agentur seien in ihrer Kompetenz sowieso unumstritten. So weit, so klar.

Doch bei genauerer Betrachtung wirft die Begründung einige Fragen auf, die den Verdacht hegen: Geht es hier überhaupt noch um den 21 Jahre alten Fußballspieler Mario Vuskovic?

Urteil gegen Mario Vuskovic ist zweifelhaft

Doch der Reihe nach: Da wäre zunächst einmal die Dauer der Sperre, die im Regelwerk des DFB gar nicht vorgesehen ist. Demnach müssen Dopingsünder, sofern sie nicht freigesprochen werden, für vier Jahre gesperrt werden. Unter Umständen ist zwar auch eine Halbierung der Sperre möglich, doch dafür müsste der Athlet nicht wissentlich gedopt haben.

DFB-Richter Stephan Oberholz begründet die zweijährige Sperre dagegen damit, dass nur eine geringe Epo-Menge nachgewiesen worden sei und Vuskovic erst 21 Jahre alt und Ersttäter sei. Mit seiner vom juristischen Einmaleins abweichenden Begründung macht sich der DFB nicht nur angreifbar, für das Berufungsverfahren serviert er der Verteidigung auch Argumente auf dem Silbertablett.

Vuskovic lehnte regelwidriges Angebot von Sperre unter einem Jahr ab

Die Entscheidung des Sportgerichts wirkt wie ein Kompromissurteil, das es eigentlich gar nicht geben darf. Wenn das Gericht der Überzeugung wäre, dass Vuskovic gedopt hat, dann hätte es ihn für vier Jahre aus dem Verkehr ziehen müssen.

Da der DFB jedoch etliche Zweifel am Vergehen des Kroaten zu haben scheint, was allein die Tatsache eines regelwidrigen und von Vuskovic abgelehnten Vergleichsangebots des Kontrollausschusses von einer unter einjährigen Sperre zeigt, wäre ein Freispruch die einzig konsequente Entscheidung gewesen.

Doch damit hätte sich der DFB mit dem kompletten Anti-Doping-System der Welt-Antidoping-Agentur (Wada) angelegt. Ein Zweikampf, dem man beim Fußball-Verband wohl lieber aus dem Weg zu gehen scheint. Es gibt im Übrigen noch ein weiteres, sehr gewichtiges Argument für einen Freispruch. Denn die von Oberholz angeordnete, aber von der Wada verhinderte C-Probe wird nun fast schon stillschweigend unter den Tisch gekehrt.

C-Probe verhindert: Wie soll Vuskovic Unschuld beweisen?

Fand hier eine Beweisvereitelung statt? In jedem Fall hätte es ohne die Umsetzung dieses Beweisbeschlusses keine Verurteilung geben dürfen. Und wie soll ein Beschuldigter etwas beweisen, das er nicht getan haben will, wenn ihm seine einzige Beweismöglichkeit genommen wird?

Für Vuskovic und seine Anwälte ist das nun erfolgte Urteil deshalb gar nicht so schlecht. Zum einen herrscht nun endlich Klarheit. Zum anderen stehen die Chancen auf einen Freispruch beim Berufungsverfahren vor dem DFB-Bundesgericht gut, da die Begründung des Sportgerichts reichlich Angriffsfläche bietet.

Mario Vuskovic: Zweifel am Epo-Analyseverfahren

Der Prozess hat allerdings auch gezeigt, dass ein klarer Richterspruch gar nicht möglich ist. Dafür ignorierte die Wada zu viele Zweifel an ihrem Epo-Analyseverfahren, bei dem es keine Grenzwerte gibt, sondern Bilder miteinander verglichen werden.

Der DFB folgte trotzdem der Einschätzung der sich als unfehlbar präsentierenden Experten. Weil der Verband ein ganzes System schützen will? Weil es gar nicht um Vuskovic geht, sondern einen Milliardenumsatz der Wada, der im Falle eines Freispruchs auf dem Prüfstand stünde? Es bleiben Fragen über Fragen.