Frankfurt am Main. DFB-Sportgericht ist davon überzeugt, dass der HSV-Profi gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen hat. Was Richter Oberholz sagt.
Das DFB-Sportgericht hat HSV-Profi Mario Vuskovic wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt. Das teilte der DFB am Donnerstag zum Abschluss des Verfahrens mit, das sich zu einem Grundsatzstreit über die Epo-Analytik entwickelt hatte. HSV-Trainer Tim Walter erfuhr nach dem Training von Pressesprecher Philipp Langer von dem Urteil, schritt wortlos in Richtung Kabine.
Alle Hintergründe zum Urteil gegen Mario Vuskovic
Urteil gegen Mario Vuskovic bietet reichlich Angriffsfläche
Die Sperre laufe rückwirkend ab dem 15. November vergangenen Jahres, teilte der DFB mit. Dies bedeutet, dass der kroatische Innenverteidiger bis zum 15. November 2024 weder für den HSV, noch einen anderen Fußballclub auflaufen darf.
Vuskovic: HSV kündigt Berufung an
Gegen das Urteil des des DFB-Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden. Wie Vorstand Jonas Boldt bereits ankündigte, macht der HSV von diesem Recht Gebrauch.
„Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", sagte Boldt. Das Berufungsverfahren vor dem DFB-Bundesgericht wird in ein bis zwei Monaten ebenfalls in Frankfurt am Main stattfinden.
Das sagt Richter Oberholz zum Urteil
"Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz.
Vuskovic war im Anschluss eines Trainings am 16. November von Kontrolleuren der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) kontrolliert worden. Zuletzt hatte die Verteidigung des HSV-Profis Zweifel am Ablauf geäußert, unter anderem in Bezug auf eine unterbrochene Kühlkette.
Oberholz entschied sich für eine zweijährige Sperre
"Alle Analysen haben das Vorliegen eines zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes von körperfremdem EPO ergeben. Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden", sagte Oberholz. "Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich."
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Die Verteidiger des HSV-Profis seien nicht in der Lage gewesen, den Nachweis eines falschen Dopingsbefundes zu beweisen. In dieser Beweispflicht stand Vuskovic. "Die vorgebrachten wissenschaftlichen Erwägungen und Kritikpunkte seien überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen". heißt es in der DFB-Mitteilung.
Richter senkte die Sperre bewusst ab
Im Normalfall hätte Vuskovic eine Sperre von vier Jahren gedroht. Davon sei man bewusst abgewichen. "Das hat mehrere Gründe: Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, so dass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann", sagte Oberholz. "Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht."
Unter weiter, führte der Richter aus: "Unter Beachtung rechtsstaatlicher und verfassungsgemäßer Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgebotes, und bei vergleichender Rechtsprechung nationaler Gerichte hält das Sportgericht deshalb die Verhängung einer Sperre von zwei Jahren für angemessen."