Ahrensburg/Lübeck. Prozess gegen Kaufmann aus Ahrensburg geht weiter. Nun sagte der Vermieter aus – der auf den Angeklagten nicht gut zu sprechen ist.

Im Prozess gegen den ehemaligen Chef eines Ahrensburger Autohauses Fatic B. (Name geändert) wurde am Dienstag der Vermieter zweier Grundstücke, die der Angeklage gepachtet hatte, vor dem Amtsgericht Lübeck als Zeuge vernommen. Wie berichtet, legt die Staatsanwaltschaft B. diverse Taten zur Last, die er zwischen November 2014 und Oktober 2020 im Zusammenhang mit der Führung des Autohauses in Ahrensburg begangen haben soll, darunter Steuerhinterziehung, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung und Unterschlagung.

Die Anklageschrift umfasst insgesamt 43 Punkte. Derzeit sitzt der Ahrensburger in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweigt er. Unter anderem soll der 42-Jährige in mehreren Fällen mit Fahrzeugen gehandelt haben, die andere zuvor gestohlen hatten. Darüber hinaus soll er mehrere Autos zur Finanzierung sowie Bankkredite erworben haben, ohne die gewährten Darlehen anschließend zu begleichen.

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Dazu nutzte er laut Staatsanwaltschaft gefälschte Identitäten und Papiere. Teilweise überredete er auch Bekannte, die Finanzierungsverträge auf ihren Namen abzuschließen. Die Autos, alles hochwertige Modelle der Hersteller BMW, Mercedes und Audi, habe der Angeklagte auf sich zugelassen und selbst genutzt. Außerdem soll der Ahrensburger über Jahre hinweg Geschäftsunterlagen und Bilanzen manipuliert haben. Laut Anklage entstand ein finanzieller Gesamtschaden von mindestens 353.000 Euro.

Verschiedene Personen sollen als Strohmänner und -frauen auf dem Papier als Geschäftsführer die Geschicke des Autohauses gelenkt haben, darunter B.s im Kosovo lebender Bruder, während die Verantwortung in Wahrheit die gesamte Zeit über bei dem 42-Jährigen lag, der alleiniger Gesellschafter war.

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Wie ein 76 Jahre alter Immobilienkaufmann aus Ahrensburg am Dienstag aussagte, habe er an Fatic B. zwei Grundstücke vermietet, das erste ungefähr ab 2008. „Dieses war ihm mit rund 600 Quadratmetern irgendwann zu klein.“ Ein anderes in seinem Portfolio war frei geworden, das etwa 2800 Quadratmeter umfasste, Fatic B. wechselte dorthin. Die beiden Parteien schlossen einen Pachtvertrag. „Zuerst war das Mietverhältnis gut, dann wurde es irgendwann schleppend“, so der Immobilienkaufmann. Er habe den Mieten hinterherlaufen müssen, der Angeklagte sei mit den Zahlungen im Rückstand gewesen.

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Vor einigen Jahren dann hatte der Angeklagte das Grundstück kaufen wollen. „Er hatte wohl zuvor ein anderes Objekt verkauft, deshalb dachte ich, dass er sich das leisten kann“, sagte der Zeuge. Er selbst habe das unangenehme Mietverhältnis beenden wollen. 1,4 Millionen Euro wurden als Kaufpreis verhandelt, eine Anzahlung von 500.000 Euro sollte der Angeklagte zeitnah leisten.

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Doch dazu kam es nicht. „Er hat 100.000 Euro in bar bezahlt, aber die restlichen 400.000 Euro nicht“, so der Ahrensburger. Entsprechend war der Vertrag gekündigt worden, seine Immobiliengesellschaft sei wieder alleiniger Eigentümer. Doch vorbei ist der Ärger, den der Angeklagte verursacht habe, für ihn keineswegs, habe er doch noch hohe Forderungen aus Mietrückständen. Es laufen laut dem Zeugen zudem mehrere zivilrechtliche Verfahren. Ob er nicht gut auf den Angeklagten zu sprechen sei, wollte Richterin Corinna Wiggers von dem 76-Jährigen wissen. Das sah der Ahrensburger pragmatisch: „Wenn er mir mein Geld überweist, können wir morgen wieder Freunde sein.“