Geesthacht. Die dreifache Mutter kann mit ihren Kindern vorerst in ihrer Notwohnung bleiben. Auch in einem anderen Wohnungsnotfall gibt es Neues.

Gute Nachrichten für zwei Familien vor dem Weihnachtsfest: Sowohl die dreifache Mutter Nicole S. als auch der zweifache Vater Thomas K. (Name geändert) aus Geesthacht können zumindest vorerst mit ihren Kindern in ihren städtischen Notwohnungen bleiben. Die Fristen für einen Auszug wurden jeweils verlängert. Überraschende Entwicklung am Rande: Ihre Fälle könnten miteinander verknüpft sein.

Am Freitag, 20. Dezember, habe gegen 13 Uhr plötzlich der Leiter der Integrierten Fachstelle für Wohnungshilfen (IFS) unangekündigt vor der Tür gestanden und ihr ein Schreiben in die Hand gedrückt, berichtet Nicole S. „Der Stadt Geesthacht ist es nach intensiven Gesprächen mit dem Vermieter (WoGee) gelungen, dass die von Ihnen genutzte Wohnung voraussichtlich bis zum 31.3.2025 zur Beseitigung ihrer Obdachlosigkeit genutzt werden kann“, wird ihr darin mitgeteilt.

Wohnungsnot in Geesthacht: Nicole S. muss vorerst nicht ins Flüchtlingsheim

Ihr Fall hatte nach Bekanntwerden hohe Wogen geschlagen, auch ein Fernsehsender fragte wegen einer Berichterstattung an. Am Donnerstag, 19. Dezember, sah sich dann die Stadtverwaltung veranlasst, in einem kurzfristig angesetzten nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses die Geesthachter Politik über die Vorgänge zu informieren.

Ihr sei bei der IFS gesagt worden, dass sie mit ihren Kindern spätestens am 7. Januar in ein Zimmer im Flüchtlingsheim - offiziell eine Sammelunterkunft für alle - ziehen solle, berichtete Nicole S. unserer Zeitung. Die Stadt hat nach anfänglicher Zurückhaltung mit Verweis auf den Datenschutz zu diesem Vorgang mittlerweile eine eigene Mitteilung veröffentlicht.

Stadt Geesthacht erklärt: Es gab keine „verbindliche Entscheidung“

„Es gab in diesem Fall keine verbindliche Entscheidung über eine Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft in der Mercatorstraße“, teilt die Verwaltung mit. „Solche Entscheidungen erfolgen schon aus Gründen der Rechtsklarheit grundsätzlich schriftlich“.

Eine entsprechende mündliche Aussage mag die Stadt weder dementieren noch bestätigen. Bei dem Termin am 10. Dezember vor Ort seien die Worte gefallen, es sei entschieden, sie habe in die Mercatorstraße zu ziehen, beteuert Nicole S. Eine Zeugin bestätigt ihre Aussage gegenüber unserer Redaktion.

Einweisungsverfügung verlängert, Nicole S. sucht weiter eine Wohnung

Dieser Umzug ist nun erst einmal vom Tisch. „Mit dem Vermieter ist abgestimmt, dass wir vorerst noch keine Umsetzung in eine andere Unterkunft vornehmen müssen. Frau S. kann vorübergehend weiterhin in der Wohnung bleiben. Wir stehen in enger Abstimmung mit dem Vermieter und suchen weiterhin, wie in allen anderen Fällen auch, nach einer möglichst zufriedenstellenden Lösung“, teilt die Verwaltung mit.

„Ihre Einweisungsverfügung vom 27.4.2023 wird bis 31.3.2025 verlängert“, steht in dem Brief, den der IFS-Leiter überreichte. Länger ist nicht möglich, im April soll das Mietshaus am Richtweg im großen Stil renoviert werden. Es ist ein vorsichtiges Aufatmen bei Nicole S. „Ich bin ein bisschen erleichtert“, sagt sie. „Ich suche definitiv weiter nach einer eigenen Wohnung“. Erschwerend sei für sie gerade, dass sie in den sozialen Medien wie Facebook wüste Beschimpfungen ertragen müsse. „Das belastet mich schon“, erzählt sie.

Verknüpfung mit dem Schicksal einer anderen Familie in Wohnungsnot

Es gibt wohl eine erstaunliche Verknüpfung mit dem Schicksal einer anderen Familie, das jüngst ebenfalls für einiges Aufsehen sorgte. Die Fristverlängerung, so ist unter der Hand zu erfahren, könnte zusammenhängen mit einem weiteren Fall von Wohnungsnot. Nämlich mit dem von Thomas K., der mit seinen zwei Kindern in einer von der Stadt angemieteten Notwohnung an der Hugo-Otto-Zimmer-Straße lebt.

Die städtische Notunterkunft an der Hugo-Otto-Zimmer-Straße
An der Hugo-Otto-Zimmer-Straße befindet sich eine weitere Notwohnung der Stadt Geesthacht. © privat | Privat

Ihm war von der IFS am 13. Dezember ein Brief zugestellt worden, dass er ausziehen müsse, anderenfalls drohe eine Zwangsräumung am 20. Dezember. Die Trennung der Familie war dabei in Kauf genommen worden. Während Thomas K. und dem Sohn (20, mit Pflegegrad) in Aussicht gestellt wurde, alternativ in einer Obdachlosenunterkunft unterzukommen, hatte die IFS mit der minderjährigen Tochter (17) andere Pläne. Hier war in dem Schreiben davon die Rede, gegebenenfalls das Jugendamt für eine Inobhutnahme heranzuziehen.

Fall Thomas K.: Stadt Geesthacht hat auf Verwaltungsklage reagiert

„Die Stadt hat auf meine Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht reagiert und die Aufhebung der Einweisungsverfügung aufgehoben“, berichtet er. Ganz vom Haken sind die drei aber nicht. Neuer Termin ist nun der 15. Januar. „Niemand kommt jetzt zum Räumen, aber der nervliche Aufwand war natürlich extrem, vor allem für meine Kinder“, sagt er.

Für eine mögliche nächste Auseinandersetzung mit der Verwaltung sieht er sich nun besser gewappnet. „Mein Anwalt ist jetzt in der Spur, diesmal bin ich vorbereitet. Und das kann man vielen anderen Betroffenen auch nur raten, sich gut vorzubereiten“, meint er.

Notwohnung dient zur Überbrückung bis zur Sanierung eines Brandschadens

Genau diese Wohnung solle es sein, die für Nicole S. vorgesehen sei, wurde unserer Redaktion zugetragen. Wenn sie Glück habe, ergebe sich durch einen Auszug vielleicht etwas im Januar, erzählte Nicole S. über eine Mitteilung, die ihr die IFS gemacht haben soll. Zu dem Zeitpunkt ging sie noch davon aus, zumindest vorübergehend in die Mercatorstraße ziehen zu müssen. Sie wusste damals nicht, um welche Wohnung es sich handelte.

Denn das Thomas K. mit seinen Kindern in absehbarer Zeit wieder ausziehen würde, stand schon bei seinem Einzug im Mai fest. Die Notwohnung dient zur Überbrückung, bis der Brandschaden in seiner angestammten Mietwohnung renoviert ist. Er hatte ursprünglich erwartet, bereits zu Weihnachten wieder ausziehen zu können.

Auch interessant

Wohnungsnot in Geesthacht: Aller verfügbarer Notwohnraum der Stadt belegt

Dauerte sein Aufenthalt nun zu lange, weil die Wohnung mit Nicole S. nachbesetzt werden sollte? „Auch während des festgelegten Unterbringungszeitraumes kann es aus verschiedenen sachlichen Gründen notwendig werden, dass Personen in eine andere Notunterkunft umziehen müssen“, erklärt die erste Stadträtin Melanie Grimm-Meyer zum generellen Vorgehen der IFS.

Dies geschehe zum Beispiel, wenn die Unterkunft für die Unterbringung anderer Personen benötigt werde oder das Zimmer/die Wohnung saniert werden müsse und darum nicht mehr zur Verfügung stehe. „Alle verfügbaren Wohnungen sind belegt. Dadurch sind die Entscheidungsspielräume der IFS sehr begrenzt“, erklärt sie die angespannte Situation.