Hamburg. Der Reiseanbieter FTI hat Insolvenz beantragt. Erst gab es Hoffnung für Urlauber, die sich dann doch zerschlug. Wie geht es weiter?

Die Worte des Insolvenzverwalters des Reiseanbieters FTI klangen zunächst hoffnungsvoll: Abgesagt sollten zunächst nur Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni – für die Zeit danach sollten andere Anbieter in die Presche springen. Doch vor dem Wochenende wurde bereits klar: FTI muss auch gebuchte Reisen mit einem Abreisetermin innerhalb der kommenden vier Wochen absagen. Viele Betroffene fragen sich jetzt: Wie kann ich dennoch meinen Urlaub machen?

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Seit Anfang der Woche werde geprüft, wie bereits gebuchte Reisen doch noch stattfinden könnten, teilte Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Freitag mit. „Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen.“ Daher müssten alle Reisen mit Abreisetermin bis einschließlich 05. Juli abgesagt werden.

FTI pleite: DRSF springt für betroffene Urlauber ein - aber nicht für alle

Die Verantwortlichen hatten die Priorität zunächst auf die rund 60.000 Menschen gelegt, die gerade in den Zielgebieten unterwegs sind. Sie sollten „ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“. Abgesagt wurden zunächst Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni, nun können auch alle bis zum 5. Juli geplanten Antritte nicht erfolgen.

Für die Zeit danach suchen FTI und der vorläufige Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) „mit Hochdruck nach einer Lösung“. So liefen intensive Verhandlungen mit Wettbewerbern, ob diese die Reisen übernehmen können.

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Für Kundinnen und Kunden bereits angetretener Pauschalreisen springt nun der DRSF ein. Außerdem sind alle Kundenzahlungen der über FTI gebuchten Pauschalreisen vom Reisesicherungsfonds abgesichert, wenn die Leistungen nicht erbracht werden. Wer nur Einzelleistungen wie eine Hotelübernachtung oder einen Mietwagen gebucht hat, fällt allerdings nicht unter diese Absicherung.

FTI-Insolvenz: Wie bekommen Reisende ihr Geld zurück?

Nicht nur FTI-Reisen, sondern auch die anderer Marken, die zum Unternehmen gehören, sind betroffen.
Nicht nur FTI-Reisen, sondern auch die anderer Marken, die zum Unternehmen gehören, sind betroffen. © DPA Images | Sven Hoppe

Wer über oder mit FTI eine Pauschalreise gebucht hat, kann vorerst aufatmen. Denn aus der Condor-Insolvenzgeschichte im Jahr 2019, wurde gelernt: Seither greift in Deutschland der DRSF. Mittlerweile sind Reiseunternehmen verpflichtet Kunden bei der Buchung einer Pauschalreise einen Versicherungsschein auszuhändigen. Sofern ein Unternehmen insolvent wird, sind Reisende mit diesem Schein davor geschützt, die Kosten bei Ausfall tragen zu müssen.

Einzelleistungen sind allerdings wie bereits nicht abgedeckt und somit auch nicht nach diesem Prinzip abgesichert. Laut Bierbach ist davon jedoch nur ein kleiner Teil betroffen, da es sich bei den Buchungen mit einem Anteil von 90 Prozent um Pauschalreisen handelt.

„Für den Zeitraum von 07. Juni bis einschließlich 05. Juli 2024 müssen wir diese Einzelleistung leider stornieren“, heißt es dazu auf der FTI-Website. Für die Zeit ab dem 6. Juli werde geprüft, „ ob Sie die gebuchten Leistungen ab dem 6. Juli 2024 in Anspruch nehmen können“.

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