Berlin. FTI ist insolvent. Reisen bis 5. Juli fallen aus. Wie geht es weiter? Wie bekommen Urlauber ihr Geld zurück? Wichtig ist ein Dokument.

  • Schlechte Nachrichten für Tausende Urlauber: FTI ist pleite
  • Die gebuchten Reisen sind bis Anfang Juli abgesagt
  • Wie verhalten sich Urlauber jetzt richtig? Und gibt es Geld zurück?

Schock für Tausende Urlauber vor den Sommerferien! Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik ist pleite. Alle gebuchten Reisen mit Urlaubsantritt bis zum 5. Juli werden storniert. Der Insolvenzverwalter lässt offen, wie es weitergeht, ob weitere Buchungen storniert oder von anderen Anbieter übernommen werden. Was Reisende wissen müssen und welche Ansprüche sie haben – die wichtigsten Fragen.

Wer ist von den Absagen betroffen?

Pauschalreisen, Einzelbuchungen und Einzelleistungen. Die Kunden haben jetzt zumindest eines: Planungssicherheit. Sie wissen, woran sie sind. Laut dem Insolvenzverwalter ist es das Ziel, ihnen ab dem 6. Juli Kunden eine Reise in der geplanten Zeit an das geplante Ziel zum vereinbarten Reisepreis zu ermöglichen. Direkt nach der Pleite hatte der Anbieter gewarnt, dass noch nicht begonnene Reisen ins Wasser fallen.

Kriege ich mein Geld zurück?

Seit 2021 gibt es den Deutschen Reisesicherungsfonds. Dieser soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. Der Fonds war nach der Insolvenz von Thomas Cook ins Leben gerufen worden. Er wird von Bundesjustizministerium beaufsichtigt. Der Staat musste damals einspringen, um die Kosten der Pleite aufzufangen.

Sind finanzielle Einbußen für die Kunden von FTI ausgeschlossen?

Durch die Haftung des Sicherungsfonds können alle betroffenen Kunden davon ausgehen, dass sie keine finanziellen Einbußen erleiden. Allerdings gilt die Versicherung nur für Pauschalreisende. Das heißt, die Kunden müssen wenigstens zwei Reisebestandteile bei FTI gebucht haben, etwa Flug und Hotel. Wer nur eine Leistung beansprucht, etwa einen Mietwagen, bleibt vermutlich auf seinem Schaden sitzen. Laut FTI wird derzeit trotzdem geprüft, ob sie noch erbracht werden können.

Sicherungsschein: Warum dieses Dokument nach der FTI-Pleite wichtig ist

Reiseveranstalter haben grundsätzlich eine Sicherungspflicht. Das heißt: Nach § 651 r Absatz 1 BGB muss er den Reisepreis erstatten, wenn er zahlungsunfähig wird oder einem Insolvenzverfahren unterliegt. Reiseveranstalter mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro sind daher über den Deutschen Reisesicherungsfonds pflichtversichert. Was Urlauber, die eine Reise mit FTI gebucht haben, als Erstes heraussuchen sollten, ist daher der Sicherungsschein. Dieser bestätigt, dass der Reiseveranstalter bei einer Insolvenz abgesichert ist. Er deckt den gezahlten Reisepreis, die Anzahlung und Kosten für eine gegebenenfalls selbst organisierte Rückreise ab.

FTI insolvent: Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Das Gesetz sieht vor, dass die Ansprüche der Reisenden unverzüglich erfüllt werden, also „ohne schuldhaftes Zögern“. Wie lange es genau dauern wird, ist allerdings noch nicht abzusehen. Der Grund: Es gibt schlicht keine Erfahrungswerte. Die jetzige Gesetzeslage wurde erst nach der Thomas-Cook-Pleite geschaffen, bisher kamen die Regelungen noch nie zum Einsatz.

Von FTI selbst heißt es: „Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.“

Wie komme ich aus dem Urlaub zurück, wenn ich mit FTI verreist bin?

FTI versucht laut eigener Aussage dafür zu sorgen, dass niemand im Urlaub strandet. „Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“. Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Weiter heißt es dazu: „In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert.“

Auch das Auswärtige Amt ist nach eigenen Angaben bereits in Kontakt mit dem Reiseversicherungsfonds und außerdem dem Deutschen Reiseverband. Zusammen würde man laut eines Sprechers des Auswärtigen Amtes intensiv daran arbeiten, die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Urlauber zu organisieren.

Die entspannten Tage am Strand sind für viele Urlauber, die mit FTI verreist sind, nun vorbei.
Die entspannten Tage am Strand sind für viele Urlauber, die mit FTI verreist sind, nun vorbei. © DPA Images | Clara Margais

Reiserechtler Paul Degott warnt dennoch vor Problemen am Urlaubsort. „Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben – von der Insolvenz von FTI überrascht – möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt“, so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung ablehnen, aus demselben Grund.

In diesem Fall wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. „Dieses ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten“, erläutert der Rechtsanwalt. Von Situationen wie 2019 nach der Pleite von Thomas Cook, als Urlauber wegen fälliger Zahlungen in Hotels festgehalten wurden, gibt es bisher keine Berichte.

Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an - Reisen abgesagt
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    „Ich weiß nicht, wer mein Reiseveranstalter ist.“ Wo werden FTI-Reisen verkauft?

    FTI selbst teilt dazu mit: „Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden.“

    Nicht betroffen seien gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours). Hier sei die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten.

    Welche Marken sind von der FTI-Pleite betroffen?

    Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH betrifft verschiedene Marken der FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Dazu gehören:

    • 5vorFlug
    • BigXtra
    • DriveFTI
    • Cars und Camper

    Nicht betroffen ist die FTI-Luxusmarke Windrose Finest Travel.

    Was ist mit anderen Reiseveranstaltern?

    Laut dem Tourismusexperten Torsten Kirstges stehe die Branche trotz der Insolvenz der FTI Group insgesamt gut da. Zwar drückten Schulden und Bankkredite aus der Corona-Krise. Verbliebene Veranstalter dürften von der FTI-Insolvenz profitieren, erwartet der Tourismusforscher von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven. Mit weiteren Pleiten sei also erst einmal nicht zu rechnen. „Die Leute werden trotz der FTI-Insolvenz reisen und der Milliardenkuchen wird unter den anderen Veranstaltern aufgeteilt.“

    Der Reiseveranstalter Tui kündigte an, Urlaubern, die eine Reise mit FTI gebucht hatten, mit besonderen Konditionen bei Neubuchungen entgegen zu kommen. Ab sofort sei bei allen Buchungen bis zum 30. Juni 2024 für Reisen bis zum 31. Oktober 2024 keine Anzahlung mehr erforderlich. Dies gelte generell für alle neuen Buchungen.

    „Auch wenn wir schon vielversprechend in den Sommer gestartet sind, werden wir in den nächsten Tagen noch einmal zusätzliche attraktive Angebote mit den Hoteliers in den Zielgebieten zusammenstellen“, sagt Stefan Baumert, Vorsitzender der TUI Deutschland Geschäftsführung.

    Haben Arbeitnehmer ein Recht, ihren Urlaub wegen der Pleite zu verschieben?

    Das ist nicht der Fall. Sollten die Reisepläne nachhaltig durcheinander geraten, können Betroffene – wenn es überhaupt möglich ist – nur auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

    Wie kann ich FTI kontaktieren?

    Der Reiseveranstalter bietet Betroffenen ein FAQ auf seiner Webseite an. Darüber hinaus gibt es eine Hotline. Die Telefonnummer lautet +49 (0)89 710 45 14 98.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Zunächst wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der dann das weitere Vorgehen festlegt. Ab sofort will der Deutsche Reisesicherungsfonds sich darum kümmern, die FTI-Kunden aus den Zielorten wieder zurückzubringen. Das soll gemeinsam mit FTI organisiert werden. „Ferner sollten Reisende die Informationen des Anbieters verfolgen“, rät Alina Baumann von der Verbraucherzentrale NRW. Offen ist auch, wie es für die rund 11.000 Beschäftigten des Konzerns weitergeht.