Der Europäische Gerichtshof billigte einem Gast von Germanwings 250 Euro Entschädigung zu. Der Passagier stritt mit der Airline um zwei Minuten Verspätung.
Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Passagieren auf Entschädigung bei Flugverspätungen gestärkt. Ausschlaggebend für das Ausmaß einer Verspätung sei, wann nach der Landung mindestens eine Tür der Maschine geöffnet worden sei, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Sie gaben damit einem Fluggast der Lufthansa-Tochter Germanwings Recht, der eine Entschädigung eingefordert hatte, weil seine Verbindung zum Airport Köln/Bonn mehr als drei Stunden zu spät gewesen ist. Germanwings hatte dagegen argumentiert, dass die Maschine auf der Landebahn zwei Stunden und 58 Minuten später als geplant aufgesetzt habe.
Das höchste Gericht der EU hatte schon 2009 entschieden, dass Passagiere bei einer Annullierung ihres Fluges oder ab einer Verspätung von drei Stunden eine pauschale Ausgleichsleistung verlangen können, die je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro beträgt.
In dem nun vorliegenden Fall ging es um die Frage, ab wann die Verspätung gerechnet wird. Nach dem Urteil muss Germanwings dem Fluggast nun eine Entschädigung von 250 Euro bezahlen.