Verbraucherschützer gewinnen Klagen gegen Condor und TuiFly. Lufthansa setzt sich dagegen durch. Die EU empfiehlt großzügigere Entschädigungen für Passagiere.
Düsseldorf/Straßburg. Den Fluggesellschaften könnte demnächst eine gängige Praxis untersagt werden: Die Landgerichte Frankfurt und Hannover sahen es als rechtswidrig an, dass die Airlines schon bei der Buchung den vollen Ticketpreis kassieren, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch mit. Das Landgericht Köln sah das anders. Noch ist keines der Urteile rechtskräftig (AZ: LG Hannover 18 O 148/13, LG Frankfurt 2-24 O 151/13 und LG Köln 26 O 253/13).
In allen drei Fällen hatte die Verbraucherzentrale geklagt, weil sie diese gängige Praxis als unangemessene Benachteiligung sieht. „Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurück zu bekommen“, erklärte der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. Zudem verliere der Fluggast das Druckmittel, Geld zurück zu behalten, wenn die Airline zum Beispiel Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern wolle. Die Verbraucherzentrale forderte, der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden.
Die Landgerichte Frankfurt und Hannover, vor denen die Verbraucherzentrale die Condor und TuiFly verklagt hatte, gaben den Verbraucherschützern recht. Die Verbraucher würden bei einer Sofortzahlung in vollem Umfang das Insolvenzrisiko übernehmen. Das Landgericht Köln sah dagegen kein unzumutbares Insolvenzrisiko und wies eine Klage gegen Lufthansa ab. Gegen das Urteil legte die Verbraucherzentrale Berufung ein. Ein Condor-Sprecher sagte auf AFP-Anfrage, die Airline prüfe Rechtsmittel.
Zwei weitere Klagen der Verbraucherschützer sind noch vor dem Landgericht Berlin anhängig. Im Verfahren gegen die Fluggesellschaft Germania soll nach Angaben des Gerichts am Donnerstag ein Urteil fallen. Eine Klage gegen Air Berlin sei ebenfalls noch nicht entschieden.
Unterdessen sollen Flugpassagiere nach dem Willen des EU-Parlaments auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedete.
Airlines warnen: Tickets könnten teurer werden
Die EU-Kommission will dagegen erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen zugestehen. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen. Die Kommission ist aus Rücksicht auf Fluggesellschaften gegen zu kurze Fristen für Entschädigungszahlungen.
Luftverkehrsverbände nannten die Entscheidung unverantwortlich. Für Verbraucher bedeute der Entwurf vor allem teurere Flüge, sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Auch EU-Verkehrskommissar Siim Kallas warnte vor einem Anstieg der Ticketpreise. Er glaube nicht, dass es vor den Europawahlen im Mai zu einer Einigung komme.
400 Euro für fünf Stunden Verspätung
Ab fünf Stunden Verspätung soll es nach dem Willen des EU-Parlaments für Mittelstreckenflüge 400 Euro und ab sieben Stunden für Langstreckenflüge 600 Euro Entschädigung geben. Die Kommission hatte deutlich längere Zeiten vorgeschlagen. Das Argument dabei: Man müsse den Airlines genügend Zeit lassen, um Pannen zu beheben.
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission würden nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der Grünen, Michael Cramer, etwa 70 Prozent der Passagiere von Kurzstreckenflügen bei Verspätungen leer ausgehen.
Mit der Neuregelung der Passagierrechte soll eine Richtlinie von 2004 nachgebessert werden, die nach Meinung von Verbraucherschützern zu viele Schlupflöcher bietet. Auch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus den vergangenen Jahren werden dabei berücksichtigt.
Änderungen beim Handgepäck und bei „No-Shows“
Für Ärger mit den Fluggesellschaften soll in Zukunft eine Schlichtungsstelle zuständig sein. Die kümmert sich um abgesagte Flüge, beschädigtes Gepäck oder zu lange Wartezeiten, wenn der Passagier sich bei der Fluggesellschaft erfolglos beschwert hat. In Deutschland gibt es bereits die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SöP), die nicht nur für Bahnreisende, sondern seit einigen Monaten auch für Fluggäste Probleme regelt.
Beim Handgepäck wollen die EU-Parlamentarier einheitliche Regeln. Im Flugpreis muss mindestens eine Tasche und ein Duty-Free-Einkauf inbegriffen sein. Dies wendet sich gegen die Praxis mancher Airlines, für zusätzliches Handgepäck eine Gebühr zu berechnen. Die „No-Show-Klausel“ soll abgeschafft werden: Wer seinen Hinflug – aus welchen Gründen auch immer – nicht antritt, soll zurückfliegen dürfen. Bisher verfällt der Rückflug, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.