Im April war im Konsens mit den Anwohnern ein Zehn-Punkte-Plan zum Lärmschutz in der Bürgerschaft verabschiedet worden. Jetzt gehen Flugsicherung und Umweltbehörde auf Distanz und nennen neue Zahlen.

Duvenstedt. Es sollte eigentlich deutlich leiser werden am Himmel über Hamburgs Nordosten: Der Umweltausschuss der Bürgerschaft hatte nach eingehenden Beratungen mit der Hamburger Flugsicherung einstimmig einen Zehnpunkteplan verabschiedet, der die Landeanflüge auf Fuhlsbüttel verlängern und so verlegen sollte, dass die Belastung im Alstertal und den Walddörfern deutlich sinkt. Jetzt sind die Hoffnungen auf den Fortschritt jedoch weitgehend verflogen. Am Freitag soll die Fluglärmkommission eine Empfehlung zu den Anflugrouten aussprechen.

Im April noch hatte die Flugsicherung im Umweltausschuss von etwa 50Prozent aus Bürgersicht problematisch lauten Anflügen gesprochen, einen Probebetrieb für leisere Anflüge beschrieben und erklärt, er sei ohne Probleme für den Verkehrsfluss realisierbar. Der Zehnpunkteplan wurde beschlossen, mit den auf zehn nautische Meilen (NM) verlängerten und darum leiseren Anflügen als Kernpunkt.

Drei Monate später ruderte die Flugsicherung zurück und bezeichnete die bereits erfolgreich erprobte Form des Flugbetriebes im Gespräch mit dem Abendblatt als „nicht realisierbar“. Jetzt erklärte der Senat auf eine Große Anfrage der Grünen, dass einer stichprobenartigen Erhebung zufolge überhaupt nur 16 Prozent der Landeanflüge den für die Bürger lärmtechnisch problematischen, kurzen Weg nehmen.

„Demnach wäre das zunächst im Konsens für lösbar erklärte Problem erst unlösbar geworden und anschließend auf geheimnisvolle Weise verschwunden“, sagt der Grünen-Abgeordnete Anjes Tjarks. „Da fühlt man sich doch verschaukelt. Es fragt sich, welchen Lärm die Duvenstedter dann eigentlich die ganzen Jahre gehört haben.“ Die Bürgerinitiative Alstertal Walddörfer reagierte verärgert und warf der Flugsicherung „Arbeitsverweigerung“ vor.

Tatsächlich wurde der erbetene Probebetrieb mit den verlängerten Anflügen nicht eingerichtet. Und die von Tjarks angefragten Daten über Landeanflüge werden von der Flugsicherung gar nicht erfasst. Für die Antwort wählte die Flugsicherung deshalb eine, „händisch ausgewertete Stichprobe für fünf Tage“ und vergaß dabei zu erwähnen, welche fünf Tage genommen und warum genau diese fünf Tage für aussagekräftig gehalten wurden. Das Datenmaterial ist laut Tjarks somit weder repräsentativ noch belastbar.

Heftige Proteste der Bürgerinitiative gegen den Fluglärm


„Es ist ein Skandal, wie die Flugsicherung mit dem Auftrag der Bürgerschaft umgeht“, sagte Martin Mosel von der Bürgerinitiative gegen den Fluglärm. „Es kann nicht sein, dass die Flugsicherung jetzt nichts mehr wissen will von der Linie, die sie im Frühjahr selbst mitentwickelt hat.“ Tjarks warf der Flugsicherung vor, „der Stadt auf der Nase herumzutanzen“ und bescheinigte der Umweltsenatorin Jutta Blankau „Lustlosigkeit“ im Bemühen um mehr Lärmschutz.

Die Flugsicherung wies das zurück: „Weder Senat noch Bürgerschaft sind uns gegenüber weisungsbefugt“, sagte ihr Sprecher Axel Raab. „Wenn der Senat Veränderungen erreichen will, muss er den gesetzlich vorgesehenen Weg gehen und seine Wünsche in der Fluglärmkommission vorbringen, die dann mit der Bundesaufsicht und dem Verkehrsministerium die Anflugkorridore ändern kann.“ Das sei dem Umweltausschuss im Frühjahr auch deutlich gemacht worden. Nach dem Votum der Fluglärmkommission werde ein Bericht mit umfassenden Begründungen an den Senat gehen. Das sehe auch der Zehnpunkteplan so vor. Es mache deshalb wenig Sinn, mit Spekulationen dem Bericht vorzugreifen. Auch die Umweltbehörde verwies auf „laufende Gespräche“, die sich „auf gutem Wege“ befänden. Von Lustlosigkeit könne keine Rede sein.

Die Organisation der Landeanflüge wurde im Juli 2013 schon an Bürgerwünsche angepasst. An Sonn- und Feiertagen werden zwischen 6 und 8 Uhr generell keine Anflüge unter zehn NM mehr genehmigt. Für verkürzte Anflüge werden generell sieben NM Mindestlänge verlangt. Demnach gibt es die für die Walddörfer besonders belastenden Kurzanflüge mit nur vier NM Landeanflug als theoretischen Regelfall gar nicht mehr und praktisch nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Zum Beispiel bei Luftnotlagen und Rettungsflügen, bei Ausfall der Navigationsgeräte an Bord und bei signifikantem Wetter.

Der Bürgerinitiative reicht das nicht. Erstens sei unklar, was mit signifikantem Wetter gemeint sei. Sie sieht hier eine Unschärfe, die zulasten der Anwohner genutzt werden könnte. Zweitens ist die momentane Regelung, die einen Regelanflug von zehn NM und einen verkürzten Anflug von sieben NM vorsieht, nur eine interne Verabredung der Hamburger Flugsicherung und damit nicht allgemein rechtsverbindlich. Drittens versprechen sich die Duvenstedter und Lemsahler von einem generellen Verbot der Kurzanflüge unter zehn NM, wie es der Zehnpunkteplan in Aussicht stellt, weit mehr als von der jetzt praktizierten Regelung. Besonders dem dritten Punkt widersprechen Flugsicherung und Umweltbehörde. Was vielleicht die Walddörfer und laut Bürgerinitiative auch Ahrensburg entlaste, würde in Bargteheide für Lärm sorgen.