Reinbek. Reinbeks Politik will ausufernde Neubauten ausbremsen. Doch es gibt eine Planungsblockade. Was die Entwässerung damit zu tun hat.
Gerade haben die Stadtverordneten dem zweiten Auslegungsentwurf für einen Bebauungsplan an der nördlichen Lohbrügger Straße zugestimmt. Der Plan, der von einigen Anwohnern als „Verhinderungsplanung“ kritisiert wird, musste jetzt verändert werden, um rechtlich Bestand zu haben. Der veränderte Plan bietet statt zwei jetzt vier zusätzliche Baufenster. Es könnte jedoch sein, dass die Untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn auch dieser Planung ihre Genehmigung versagt.
Derzeit sind nämlich drei andere Reinbeker Bebauungspläne auf Eis gelegt: zwei für Hinschendorf und einer für die „Gartensiedlung“ zwischen Brunsbusch und Großer Scharnhorst. Mit ihnen und mit den mittlerweile ausgelaufenen Veränderungssperren wollte Reinbeks Politik nämlich „Wildwuchs“ bei Neubauten eindämmen. Stadtplaner Michael Vogt aus dem Reinbeker Bauamt bestätigt die aktuelle Planungsblockade und erläutert den Hintergrund: „Die Oberflächenentwässerung für diese Stadtteile ist leider aktuell nicht mehr gewährleistet.“
Bauwildwuchs dank Sanierungsfall Forstgraben wieder möglich
Offenbar war für die Behörde das Maß voll: Seit 15 Jahren, seitdem der große Regensammler West und damit verbunden der Forstgraben als Entwässerungsanlage Richtung Hamburg ausgebaut worden sind, gab es Mängel am ausgebauten Forstgraben, die die Stadt nie behoben hat. „Die Entwässerung von Bebauungsgebieten ist Teil der Bauleitplanung, sodass die Wasserbehörde Bebauungsplänen grundsätzlich immer erst zustimmen kann, wenn die Erschließung gesichert ist“, begründet Aylin Maksimovic von der Kreisbehörde diesen Schritt.
Dies sein in Reinbek für einige Bebauungspläne aber nicht mehr der Fall, wie Maksimovic erläutert: „Ein Teil des Gewässers Forstgraben wurde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ausgebaut. In dem Zuge wurden in einem Abschnitt die Gewässersohle sowie Uferbereiche zur Stabilisierung mit Beton ausgekleidet. Nach der bautechnischen Umsetzung wurden diverse Mängel und teilweise Schäden festgestellt, die noch nicht vollständig behoben werden konnten“, sagt sie. Zudem übersteige die derzeitige Einleitmenge an Niederschlagswasser in den Forstgraben die nach den aktuellen Regelwerken erlaubnisfähige Menge deutlich. Die Stadt Reinbek und die Wasserbehörde seien darüber aber im Gespräch. Informierte Kreise wissen von einem anstehenden Termin zwischen ihr und Bürgermeister Björn Warmer.
Eigentümer verweigert der Stadt Zugang zum Forstgraben
Vogt bestätigt die Problematik der Mängelbeseitigung. „Die Stadt Reinbek will diese Schäden beseitigen, hatte dazu aber bisher leider keine Möglichkeit“, erklärt der Stadtplaner. „Denn ein privater Eigentümer, verweigert der Stadt den Zugang zu seinem Grundstück.“ Den Namen darf er aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen. Warum der Eigentümer, der während des Ausbaus des Gewässers der beauftragten Firma den Zutritt erlaubt hatte, jetzt dagegen ist, dass dort gearbeitet wird, ist nicht bekannt. „Wir als Stadt haben allerdings keine Handhabe gegen den Eigentümer“, räumt Michael Vogt ein.
Der Forstgraben entspringt nahe dem Mühlenredder und fließt parallel zur Lohbrügger Straße und darunter hindurch Richtung Süden in die Bille. 2010 wurde der Regensammler West unter die Hamburger Straße verlegt und an den Forstgraben angebunden. Daher wird dort auch das Oberflächenwasser aus Hinschendorf und aus Reinbek-West dorthin abgeleitet. Bei trockenem Wetter plätschert das Wasser im Graben als sanftes Bächlein durch Forst und Wiesen. Anwohner der Lohbrügger Straße bestätigen, dass Mitarbeiter der Stadt regelmäßig vorbeikommen und die Anlage pflegen, die Wiese mähen und nach dem Rechten schauen. Sie wüssten nicht, wo es Mängel gebe, sagen sie. Bei Starkregen rausche jedenfalls auffällig mehr Wasser den Graben hinunter.
Waren die bisherigen Investitionen vergebens?
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In der Konsequenz herrschen in Hinschendorf wie in der Gartensiedlung wieder dieselben Genehmigungsverhältnisse wie vor den Bebauungsplanverfahren. Ohne Veränderungssperre greift dort wieder der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Das heißt, geplanten Gebäude müssen sich nur „in die Umgebung einfügen“. Potenzielle Bauherren in Hinschendorf und in der Gartensiedlung können also wieder aus dem Vollen schöpfen.
Michael Vogt sieht dies ansichts der gestiegenen Baukosten und der Zinsentwicklung entspannt: „Zurzeit gibt es weniger Bautätigkeiten“, sagt er. Die bislang investierten Summen seien indes nicht verloren. „Wir frieren die Verfahren nur ein, ich gehe davon aus, dass die Politik sie weiter verfolgen will.“
Veto der Wasserbehörde wäre bei diesem B-Plan möglich
Warum aber wurde nicht auch der B-Plan für die Lohbrügger Straße auf Eis gelegt? Der Stadtplaner geht davon aus, dass die Abwassermengen aus dem Einzugsbereich dieses Gebietes, bei dem es bisher nur um 16 Häuser gehe, bei der Entwässerung keine große Rolle spiele. „Es ist allerdings theoretisch möglich“, räumt er ein, „dass die Wasserbehörde uns beim zweiten Auslegungsentwurf keine Genehmigung mehr erteilt.“